17 In den folgenden Tagen sollte, falls die Verstorbene oder der Verstorbene alleine gelebt hat, die Wohnung versorgt werden (Pflanzen, Haustiere, ggf. Strom, Gas, Wasser abstellen). Die Trauerfeier/Erdbestattung oder Einäscherung kann frühestens nach zwei Tagen, sollte aber spätestens nach neun Tagen (Ausnahmen im Einzelfall) durchgeführt werden. Weitere Themen für das Gespräch mit der Bestatterin oder dem Bestatter: • Evtl. vorhandenes Testament beim Nachlassgericht abgeben • Benachrichtigungen (Krankenkasse, Lebensund Unfallversicherung, Arbeitgeber) • Auswahl/Bestimmung des Sarges, der Urne, der Totenbekleidung, Um- fang der Trauerfeier, usw. • Bestattungsform bestimmen (Erd- und Feuerbestattung, Seebestattung, usw.) • Friedhof und Grab auswählen • Termin für Bestattung mit Friedhofsträgern/ Grabstättenverwaltung festlegen • Terminabsprache und Trauergespräch mit der Pastorin, dem Pfarrer oder einer/einem Trauerredner:in • Sammeln von Adressen, Aufsetzen einer Todesanzeige und Versenden der Trauerkarten • Grabschmuck für Trauerhalle und Grab bei Gärtnerei bestellen • Ort für anschließendes Zusammensein reservieren • Witwen-/Witwer-Rente beantragen • Halbwaisenrente bei minderjährigen Kindern beantragen Nach der Trauerfeier/ Bestattung kommen weitere Aufgaben auf Sie zu: • Danksagungskarten verschicken und/oder Danksagungsanzeige per Zeitungsinserat aufgeben
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