Älter werden & Aktiv bleiben im Landkreis Bad Dürkheim

Gesundheit und Rehabilitation die Betroffenen daher einer Person ihres Vertrauens eine Vollmacht geben. Die sogenannte Vorsorgevoll­ macht sollte nach Möglichkeit bei einem Notar hinter­ legt werden. Diese Vollmacht wird erst dann gültig, wenn ein entsprechend ärztlich diagnostizierter Verlust der Geschäftsfähigkeit eintritt. Daneben kann durch ein Gericht eine gesetzliche Betreu­ ung eingeleitet werden. In aller Regel werden hierfür die nächsten Angehörigen als Betreuer eingesetzt, sofern diese für die Tätigkeit als Betreuer nach Maßgabe des Gerichts infrage kommen. In aller Regel werden die Gerichte dies jedoch befürworten, da Angehörige bei den Demenzkranken vielfach ein besonderes Vertrauen genießen. Informationen hierzu gibt die Betreuungs­ behörde beim Landkreis Bad Dürkheim. Stationäre Einrichtungen für Demenzkranke Stationäre Einrichtungen bieten gerade für Angehörige von Demenzkranken die Möglichkeit, eine Entlastung in einer schwierigen Situation herbeizuführen. In aller Regel sollte die Betreuungseinrichtung jedoch erst der letzte Betroffene und deren Angehörige an. Auch die Sozial­ dienste von Kliniken sowie die Caritas und die Diakonie bieten Informationen für Betroffene und deren Ange­ hörige. Daneben weiß auch der behandelnde Arzt über Anlaufstellen Bescheid. Informationen gibt es auch bei den Pflegestützpunkten im Landkreis. „ „ Rechtliche Vorschriften Im Rahmen der Demenzerkrankung, aber auch bei ande­ ren Krankheitsbildern gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, die es zu beachten gilt. Weil Demenzkranke mit fortlaufendem Prozess der Krankheit ihre Geschäfts­ fähigkeit verlieren, sind abgeschlossene Rechtsgeschäfte nicht mehr gültig. Zudem kann im Falle der medizinisch notwendigen Gabe von Medikamenten die Einwilligungs­ fähigkeit des Demenzkranken eingeschränkt sein, sodass die Einwilligung durch einen gesetzlichen Betreuer not­ wendig wird. Alternativ kann dies auch ein Bevollmäch­ tigter (zum Beispiel ein Angehöriger) sein. Demenzkranke dürfen zudem nicht als Führer eines Automobils unter­ wegs sein. Zu Beginn einer Demenzerkrankung sollten 27

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