Älter werden & Aktiv bleiben im Landkreis Bad Dürkheim

Gesundheit und Rehabilitation Diese dienen Angehörigen dazu, für einen bestimmten Zeitraum entlastet zu werden. Nähere Informationen erhalten Sie auch bei den Pflege­ stützpunkten des Landkreises Bad Dürkheim. Weitere Informationen zum Thema Demenz: ÇÇ https://www.demenz-rlp.de/de/ Ärztlicher Bereitschaftsdienst Krankheiten kennen keine Sprechzeiten. Und so kommt es, dass man plötzlich am Wochenende ärztliche Hilfe braucht. Wer mit seinen Beschwerden nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten kann, muss aber nicht gleich in die Notaufnahme. Der Ärztliche Bereitschafts­ dienst der Kassenärztlichen Vereinigung ist nachts, an Wochenenden und Feiertagen für Patientinnen und Patienten da. Unter der Rufnummer 116 117 erreichen Sie den Ärzt­ lichen Bereitschaftsdienst immer – ganz egal, von wo aus in Deutschland Sie anrufen. Kostenfrei. Ç Ç https://www.kv-rlp.de/patienten/ aerztlicher-bereitschaftsdienst/ Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Notruf: 112 Polizei-Notruf: 110 Krankentransport: 19 222 Schritt im Verlauf der Erkrankung sein. Je nach Fortschritt der Erkrankung können Hausgemeinschaften, Wohn­ gemeinschaften oder rein stationäre Pflegeeinrichtun­ gen wie die Gerontopsychiatrie notwendig werden. Das Gericht kann auch die Einweisung in eine derartige Pfle­ geeinrichtung anordnen. Grundlegend sollten sämtliche noch vorhandenen Ressourcen des Demenzkranken genutzt werden und danach die Pflegeeinrichtung aus­ gesucht werden. Zudem gilt es, darauf zu achten, dass die Pflegeeinrichtung speziell geschultes Personal für demente Patienten aufweist. Die Hausgemeinschaften beziehungsweise betreuten Wohngruppen haben den großen Vorteil, dass die Betroffenen einen Großteil ihrer Ressourcen im Alltag noch nutzen können. So findet bei­ spielsweise ein gemeinsames Kochen und Tischdecken statt. Gleichzeitig gibt es jedoch qualifiziertes Pflegeper­ sonal, welches rund um die Uhr für die Betroffenen da ist. Pflegebedarf und Betreuungsangebote Der Pflegebedarf für demenziell erkrankte Personen orientiert sich in erster Linie an den noch vorhandenen kognitiven Fähigkeiten. Je nach vorhandenen Ressourcen können die Betroffenen sich im Rahmen der Grundpflege oftmals unter Anleitung noch selbst versorgen. Vielfach kommen Hilfen wie das Anziehen und die Kontrolle der Nahrungsaufnahme hinzu. Ebenso ist seitens des Pfle­ gepersonals darauf zu achten, dass die Demenzkranken genug Nahrung und Flüssigkeit aufnehmen. Der Pflege­ bedarf ist jedoch zwingend am individuellen Zustand des Betroffenen zu messen und nicht in bestimmten, festge­ legten Kategorien messbar. So sehr die Demenz auch ein nach ICD-10 festgelegtes Krankheitsbild darstellt, so individuell ist jedoch der Verlauf der Erkrankung. Der Pflegebedarf wird in erster Linie durch Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes (MDK) festgelegt. Darüber hinaus kann der Pflegebedarf auch durch den Hausarzt oder einen entsprechend qualifizierten Facharzt für Psy­ chiatrie festgelegt werden. Zu Beginn der Erkrankung wird in aller Regel ein sogenannter Betreuungsassistent zur Seite gestellt. Dieser Alltagsbegleiter dient dazu, dem Demenzkranken ein möglichst langes Leben in der eigenen gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Die Betreuungs­ assistenten übernehmen Alltagsaufgaben im Haushalt und leichte Pflegetätigkeiten. Diese dürfen jedoch keine Tätigkeiten einer examinierten Pflegekraft ausüben. Als weiterer individueller Bedarf für demente Personen bie­ ten sich bestimmte Betreuungsangebote an. Dies können neben Selbsthilfegruppen (in erster Linie in der Anfangs­ phase der Erkrankung und für Angehörige) auch Tages­ kliniken oder stundenweise Betreuungsangebote sein. Daneben gibt es auch sogenannte Kurzzeitpflegeplätze. 29 © logoboom - stock.adobe.com

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