Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

59 UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT Pflege J Kombination Pflegegeld- und Pflegesachleistung Das Pflegegeld und die Pflegesachleistung können mitein­ ander kombiniert werden, z. B. können 70%der Pflegesach- leistungen inAnspruchgenommenwerdenunddie restlichen 30 % vom Pflegegeld ausgezahlt werden. Ändert sich der Pflegegrad, ist ein Wechsel innerhalb dieses Zeitraumes möglich. Außerdem ist es möglich, bis zu 40 % des Sach- leistungshöchstbetragesalsEntlastungsbetrageinzusetzen. J Pflegehilfsmittel Grundsätzlich werden unter Pflegehilfsmitteln Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichenPflege notwendig sind, sie erleichtern oder tragen dazu bei, die Beschwerden der pflegebedürftigen Person zu lindern oder ihr eine eigen- ständige Lebensführung zu ermöglichen. Für Pflegehilfs- mittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie z. B. Einmal- handschuhe, Betteinlagen oder Desinfektionsmittel über- nimmt die Pflegekasse bis zu 40 € im Monat. Technische Hilfsmittel wie z. B. Rollstühle, Pflegebetten, Badelifter oder Hebegeräte werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. In manchen Fällen ist eine Zuzahlung erforderlich. J Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Die Pflegekassen können unter bestimmten Vorausset- zungen finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung des indivi- duellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch imEinzelfall die häuslichePflege ermöglicht, erheb- lich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebens- führung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 4.000 € jeMaßnahme. Der Antrag auf einen Zuschuss muss unbedingt vor Maßnah- menbeginn mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflege- HAAS Das Sanitätshaus Tel.: 09 77 1 / 63 09 92 - 0 Gartenstraße 36 97616 Bad Neustadt facebook.com/ HAAS.Wuerzburg Unser Team in Bad Neustadt freut sich auf Ihren Besuch! Mit HAAS gesund, mobil und unabhängig bleiben!

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