Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

kasse gestellt werden. Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen, können bis zu 16.000 € je Maßnahme beantragt werden. J Verhinderungspflege Bei Urlaub, Krankheit oder einem anderen Verhinderungs- grund der selbst beschafften Pflegeperson übernimmt die PflegekassedieKosten für eineErsatzpflege. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson vor der Verhinderung den Pfle- gebedürftigenmindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Kosten werden für längstens sechs Wochen im Jahr bis zu einem Betrag von 1.612 € übernommen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine stundenweise Verhinderung in Anspruch zu nehmen. Der Betrag von 1.612 € kann zusätzlich um bis zu 806 € auf insgesamt bis zu2.418€proJahr aus nochnicht inAnspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt wer- den. Der Leistungsanspruch auf Kurzzeitpflegemindert sich dementsprechend. Die Verhinderungspflege kann auch außerhalb der eigenen Häuslichkeit im Rahmen der Kurz- zeitpflege geleistet werden. Das je nach Pflegegrad zuste- hende Pflegegeld wird dann zur Hälfte weitergezahlt. J Entlastungsbetrag AllenPflegebedürftigenmit einemPflegegrad stehen zusätz- liche Leistungen von 125 € für Leistungen der Betreuung und Entlastung zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Der Entlastungsbetrag kann im Rahmen der Kostenerstat- tung für besondere Angebote der Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung durch zugelassene Pflegedienste oder anerkannte niedrigschwellige Betreu- ungs- und Entlastungsdienste (z. B. Betreuungsgruppen siehe S. 79, ehrenamtliche Helferkreise, Alltagsbegleiter, Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen) und für den Eigenanteil in der Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt. Nicht vollständig ausgeschöpfte Beträge, können 60 UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT Pflege

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