Maßnahmen zur Wohnungsanpassung Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen
Hilfe und Unterstützung 51 Hilfe und Unterstützung Das Wohnen im eigenen Umfeld ist viel- leicht ab einem gewissen Hilfebedarf nur noch mit Unterstützung oder gar nicht mehr möglich. Dann kommen weitere Pflegeleis- tungen und eventuell auch ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung infrage. Dazu gibt es ausführliche Informationen im Senioren kompass. Dieser steht als Druckwerk und als Teil der Internetplattform „Sozialweg weiser“ unter www.sozialwegweiser.net/ seniorenkompass zur Verfügung. An vielen Orten im Landkreis, z. B. in den Rathäusern, bei Ärzten und im Landrats amt liegt das Druckwerk des Senioren kompasses aus. Persönliche Beratung bietet das Landrats amt Bad Tölz-Wolfratshausen mit dem Senioren-Info-Telefon (Kontakt siehe am Ende der Broschüre). Alle Pflege-Leistungen im Überblick Im Pflegegrad 1 werden Menschen einge- stuft, die noch keine erheblichen Beein- trächtigungen haben, aber bereits einge- schränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnrau- manpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versi- cherte für anerkannte Angebote und zuge- lassene Pflegeeinrichtungen einen Entlas- tungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigenanteile ab Pflegegrad 2 ein- heitlich. Das heißt, dass wenn sich der Pflegegrad erhöht, der Eigenanteil des- wegen nicht steigt. Darüber hinaus gilt ein Bestandschutz: Falls Pflegebedürftige nach der Neuregelung nur noch Anspruch auf geringere Leistungen der Pflegversi- cherung hätten, wird dieser Differenzbetrag durch die Pflegekasse gedeckt. Pflegegrade Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) Leistungsbetrag vollstationär Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit © Ingo Bartussek - stock.adobe.com
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