Gut informiert älter werden in Balingen

6. VORSORGE TREFFEN 30 Notfalldose In der Notfalldose befinden sich ein Datenblatt mit Ihren Diagnosen, Ihrem Medikamentenplan und die Kontaktdaten der Angehörigen. Die Notfalldose stellen Sie in den Kühlschrank. Ein Aufkleber an der Wohnungstür und auf dem Kühlschrank erleichtert dem Rettungsdienst seinen Einsatz. Die DRK-Notfalldose erhalten Sie bei der Infothek im Rathaus, in der DRK-Geschäftsstelle, Henry-DunantStraße 1-5 oder beim Pflegestützpunkt Zollernalb- kreis, Beratungsstelle Balingen, im Generationenhaus, Filserstraße 9. Notfallkontakte Notfallkontakte im Handy zu hinterlegen gibt Ersthelfern und Sanitätern die Möglichkeit auch bei einem gesperrten Handy schnell an wichtige Daten zu kommen. So können Ihre Angehörigen von einem Notfall rasch in Kenntnis gesetzt werden. Neben Ihren Notfallkontakten können im Menü „Sicherheit und Notfall“ (bei Android-Handys) bzw. im Notfallpass (bei einem iPhone) übrigens zusätzlich auch medizinische Informationen hinterlegt werden. Notfalltasche Für unvorhergesehene Krankenhauseinweisungen ist es ratsam eine Tasche mit Ihren Diagnosen, Ihrem Medikamentenplan, die Kontaktdaten der Angehörigen und Ihrem Hausarzt, Wechselwäsche und einen Kulturbeutel für ein paar Tage zu richten und zu verstauen. Bitte schauen Sie in regelmäßigen Abständen ob der Inhalt Ihrer Notfalltasche noch aktuell ist. Diese Tasche können Sie dann im plötzlich eintretenden Notfall schnell mit ins Krankenhaus nehmen. Vorsorgemappe Der Kreisseniorenrat Zollernalbkreis hat eine umfassende Vorsorgemappe inklusive Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erstellt. Diese Vorsorgemappe erhalten Sie im Zollernalb Klinikum, bei der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Zollernalbkreis, den Betreuungsvereinen, beim Pflegestützpunkt Zollernalbkreis, bei niedergelassenen Allgemeinmedizinern und Internisten, den Kommunen und dem Kreisseniorenrat. Auch im Internet steht die Broschüre als Download unter www.kreisseniorenrat-zollernalb.de zur Verfügung. Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, was Ihnen im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist. So können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar oder einwilligungsfähig sind. Zum Beispiel legen Sie heute schon fest, ob Sie Ihre Einwilligung für bestimmte medizinische Maßnahmen geben oder diese untersagen (Einsatz von Schmerzmitteln, das Legen einer Magensonde usw.). Achten Sie jedoch auf konkrete Formulierungen und lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt beraten. Es empfiehlt sich

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