Gut informiert älter werden in Balingen

37 einträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss dabei dauerhaft, das heißt voraussichtlich mindestens für sechs Monate bestehen. Beantragt wird die Pflegeversicherung bei der Krankenkasse der/des Pflegebedürftigen. Weitere Informationen zur Pflegeversicherung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder beim Pflegestützpunkt Zollernalbkreis – Beratungsstelle Balingen Filserstraße 9 Tel.: 07433 2701619 und 9079868 www.pflegestuetzpunkt-zollernalbkreis.de Pflege betrifft immer die ganze Familie, deshalb finden Sie viele Informationen rund um das Thema Pflege auf der städtischen Homepage unter www.balingen.de/pflege. Rundfunk-und Fernsehgebührenbefreiung/-ermäßigung Wer bestimmte Sozialleistungen wie Sozialhilfe, Grundsicherung oder Bürgergeld erhält sowie taubblinde Menschen, Empfänger von Blindenhilfe und Sonderfürsorgeberechtigte können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag können Menschen beantragen, die das Merkzeichen RF im Schwerbe- hindertenausweis haben. Sie bekommen das Formular im Rathaus und den Ortschaftsverwaltungen oder Sie können es gleich online unter www.rundfunkbeitrag.de ausfüllen. Schwerbehinderung Menschen mit Schwerbehinderung erhalten verschiedene Nachteilsausgleiche, die ihnen durch die Beeinträchtigungen entstehen. Die Versorgungsverwaltung ist für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, die Zuerkennung von Sondermerkzeichen wie auch Ausstellung der Ausweise für Parkerleichterungen oder Wertmarken für den ÖPNV zuständig. Anträge für einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie beim Landratsamt Versorgungsverwaltung (Schwerbehindertenausweis) Hirschbergstraße 29 Tel.: 07433 92-1622, -1611, -1618, -1617 Behindertenparkplätze Nur mit dem blauen Parkausweis darf auf Behinderten-Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol geparkt werden. Den Parkausweis erhalten Sie beim Amt für öffentliche Ordnung und Bürgerservice in der Friedrichstraße 67. Behindertentoiletten Der Euro-WC-Schlüssel öffnet beinahe alle Autobahn-­ Raststätten- und Bahnhofstoiletten sowie öffentlichen Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden

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