Gut informiert älter werden in Balingen

48 Haushaltshilfen Wenn Sie Unterstützung im Haushalt benötigen, können Sie selbst als Arbeitgeber auftreten und eine Haushaltshilfe einstellen. Auch hier gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € (Stand: 01.01.2024) für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung. Haushaltshilfen müssen angemeldet werden nur so entgehen Sie einer Geldbuße und der Haftung in vollem Umfang bei einem Unfall. Weitere Informationen über die Minijobzentrale Tel.: 0355 2902-70799 (Servicetelefon der Minijob-Zentrale Montag bis Freitag 7 bis 17 Uhr) www.minijob-zentrale.de. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für eine Haushaltshilfe über einen Pflegedienst (siehe Seite 43) oder für vom Landratsamt anerkannte Unterstützungsangebote nutzen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt Zollernalbkreis – Beratungsstelle Balingen Tel.: 07433 2701619 und 9079868. Haushaltshilfen, die im Haushalt der/des Pflegebedürftigen wohnen Ein möbliertes, separates Zimmer ist notwendig damit eine Haushaltshilfe zur Betreuung pflegebedürftiger Personen im Haushalt wohnen kann. Die Beschäftigung kann im Arbeitgebermodell, über einen Pflegedienst oder Vermittlungsagenturen erfolgen. Grundsätzliche Informationen erhalten Sie über die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg www.vz-bawue.de/pflege-rund-um-die-uhr oder über www.zoll.de – Privatpersonen als Arbeitgeber. © Daisy Daisy · adobestock.com 9. UNTERSTÜTZUNG UND PFLEGE ZUHAUSE

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