Wohnraumanpassung im Landkreis Bamberg

13 ■ Eine Lichtsignalanlage ist für das selbständige Lebens- führung von Hörgeschädigten unerlässlich. Sie ergänzen akustische (Klingel-)Signale. Diese Signale, wie das Läuten des Telefons oder das Klingeln an der Haustür werden in helle Lichtsignale und / oder einen kräftigen Vibrationsalarm umgesetzt. Jeder Raum soll mit einem Empfänger dieser Anlage ausgestattet werden. ■ Es gibt Gegensprechanlagen, die Sprache auch im Störschall sauber und klar übertragen und die Hörbereitschaft der Gegenseite optisch anzeigen. Des Weiteren gibt es Systeme mit Induktionsübertragung. Auch eine Bildübertragungsanlage lässt sich technisch einrichten. Die Freigabe der Haustür kann durch eine optische oder fühlbare Anzeige signalisiert werden. ■ Notrufsystem: Bei Menschen mit Hörbehinderung sollte die Sprachübertragung des Notrufs deutlich und klar sein. Die Notrufübertragung und Notrufannahme sollte auch optisch angezeigt werden. ■ Die Anbindung des Rauchwarnmelders an die Licht- anlage ist überlebenswichtig, da die Hörhilfen (Hörgeräte, Cochlea Implantate) nachts abgelegt und die akustischen Warntöne bei Alarm nicht gehört werden können. ■ Zu einer weiteren Ausstattung gehören bei Bedarf Blitz- und Vibrationswecker, Wassersensoren, Tritt- matten etc. ■ Sitzecken und Kommunikationsorte sollten so angeordnet sein, dass die Menschen mit Hörbehinderung den Raum und die Türen im Blickfeld haben. Das Wohnzimmer bzw. andere Zimmer sollten hell und blendfrei ausgeleuchtet sein. In der Nähe der Kommunikationsorte sollten keine Lüfter und andere geräuschproduzierende Geräte aufgestellt werden. ■ Störende Nebengeräusche können manchmal durch einfache Lösungen vermieden werden (z. B. Filzgleiter). ■ Türen und Fenster sollten schalldicht sein. ■ Bei einer schlechten Raumakustik gibt es verschiedene Sanierungslösungen (z. B. Akustikdecke, Raumteiler und Wandpaneele), aber auch mit einfachen Mitteln kann die Akustik verbessert werden (z. B. Stoffe, Pflanzen und offene Regale). Fliesen, Laminat und andere harte Bodenbeläge sind zu vermeiden bzw. mit Teppich zu bedecken oder durch andere schallschluckende Bodenbeläge zu ersetzen. Individuelle Beratung zur Wohnungsausstattung und Hilfsmitteln für Menschen mit Hörbehinderung erhalten Sie OhrRing Bamberg Selbsthilfegruppe für Schwerhörige und CI-Träger Kontakt: Margit Gamberoni Telefon: 0951 25359 E-Mail: margit.gamberoni@t-online.de Weitere Informationen finden Sie im Internet unter https://schwerhoerige-bamberg.de/ Wohnungsanpassung bei Demenz und kognitiven Einschränkungen Durch kognitive Einschränkungen (z. B. in Folge eines Schlaganfalls) oder Demenzerkrankungen fällt es den Betroffenen oft schwerer sich zu konzentrieren, das Kurzzeitgedächtnis lässt nach, die Orientierung wird schwieriger und das Verstehen von komplexen Abläufen und Zusammenhängen ist eingeschränkt. © De Visu / stock.adobe.com

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