Wohnraumanpassung im Landkreis Bamberg

39 Maßnahmen mit Gesamtkosten von weniger als 1.000 Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze). Der Antrag muss von der Person gestellt werden, die das Haus bzw. die Wohnung besitzt. An diese Person wird auch die Förderung ausgezahlt. Begünstigte Person ist der Mensch mit Behinderung, für den die bauliche Maßnahme durchgeführt werden soll. Maßgeblich für die Prüfung der einkommensmäßigen Voraussetzungen ist der Haushalt der begünstigten Person(en). Nachdem die Mittel im Allgemeinen nicht für alle berechtigten Personen ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Förderfähige Maßnahmen Für eine Förderung kommen folgende Maßnahmen in Frage: ■ Umbau einer Wohnung (z. B. behindertengerechter Wohnungszuschnitt mit ausreichenden Bewegungsflächen, Schwellenabbau, Türverbreiterungen) ■ Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen (z. B. Schaffung bodengleicher Duschplätze oder ■ Einbau von Stütz- und Haltesystemen) ■ Einbau solcher baulichen Anlagen, welche die Folgen einer Behinderung mildern (z. B. Einbau eines Treppenliftes oder Aufzuges, einer Rampe, Nachrüstung automatischer Tür- oder Fensterantriebe) Nicht gefördert werden können Renovierungen, technische Hilfsmittel (z. B. automatische Herdabschaltung), Möblierung, Küchengeräte, Badewannen mit Türen sowie Luxusausführungen von Sanitärgegenständen. Kostenträger: Freistaat Bayern Zuständige Behörden Die Fördermittel für Eigenwohnraum sind beim zuständigen Landratsamt bzw. der Stadtverwaltung zu beantragen. Anträge für Mietwohnraum werden von den Regierungen bearbeitet. Diese Stellen erteilen auch nähere Auskünfte und übersenden Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen (siehe Seite 40). Antragsverfahren Vor Antragstellung wird zur Prüfung der Antrags- voraussetzungen eine vorherige telefonische Rücksprache mit der Bewilligungsstelle empfohlen, z. B. zur überschlägigen Prüfung der Einkommens- vorgaben und der übrigen Anspruchsvoraussetzungen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme (Auftragsvergabe, Bestellung) bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. Der Erhalt der Förderzusage ist abzuwarten. Erforderlich für die Antragsbearbeitung sind unter anderem: ■ vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (Stabau Id) ■ Grundbuchblattabschrift aktuellen Datums ■ geeignete Planunterlagen: Grundriss der Wohnung, des Bades etc. mit Möblierung (maßstabsgerecht mit Bemaßung, ggf. Bewegungsflächen gemäß DIN 18040-2) ■ Angaben zu den Kosten der Umbaumaßnahme (Kostenvoranschläge) ■ Finanzierungszusage der Pflegekasse (falls hier Mittel beantragt wurden) ■ Nachweis der Finanzierung der Kosten, die nicht durch Fördermittel abgedeckt sind ■ Kopie des Schwerbehindertenausweises mit entsprechendem Merkzeichen oder (fach)ärztliches Attest ■ Nachweis der Steuer-ID der antragstellenden Person ■ Einkommenserklärung (Formblatt Stabau IIIa und IIIb) ■ Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate ■ Kopie des amtlichen Ausweises (Vorder- und Rückseite) der Antragstellenden Person und der begünstigten Person(en) ■ Fotos vom Ort der Anpassungsmaßnahme ■ Im Laufe des Antragsverfahrens ist bei der Bewilligungsstelle eine Legitimationsprüfung (persönliche Vorsprache mit Beglaubigung der Unterschrift) erforderlich. Die Prüfung kann auch durch die Hausbank erfolgen. ■ Mietvertrag in Kopie (nur bei Mietwohnraum)

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