Wohnraumanpassung im Landkreis Bamberg

46 Wie beantrage ich einen Grad der Behinderung (GdB)? Die Feststellung einer Behinderung erfolgt auf Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Der Antrag beinhaltet die Beantragung eines Grad der Behinderung (GdB), eines Merkzeichens und eines Schwerbehindertenausweises. Eltern können für ihre Kinder oder Betreuer für die von Ihnen betreuten Personen einen Antrag stellen. Wenn Sie entsprechende Arztbriefe und Diagnosen vorlegen, geht die Bearbeitung meist schneller. Alternativ können Sie auf Ihre Hausarztpraxis verweisen, wenn bei dieser alle Diagnosen ihrer Behandlungen durch Facharztpraxen gesammelt werden. Für die Antragsbearbeitung müssen Sie derzeit (Stand: September 2023) mit einer Bearbeitungszeit von drei bis sechs Monaten rechnen, vorausgesetzt es liegen alle Unterlagen vor. Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen brauchen, können Sie sich entweder an die Behindertenbeauftragte oder den -beauftragten Ihrer Gemeinde oder an den Behindertenbeauftragten des Landkreises Bamberg bzw. die Behindertenbeauftragte der Stadt Bamberg wenden (siehe Seite 47). 'LH ZLFKWLJVWHQ *G% DEKlQJLJHQ 5HFKWH XQG 1DFKWHLOVDXVJOHLFKH 30 / 40 50 60 70 90 100 Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich Schwerbehinderteneigenschaft liegt vor 3ÀLFKWYHUVLFKHUXQJ in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten 6WHXHUIUHLEHWUDJ 720 € 6WHXHUIUHLEHWUDJ 890 € 6WHXHUIUHLEHWUDJ 1.230 € 6WHXHUIUHLEHWUDJ ¼ Reduzierung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen Ansatz der tatsächlichen Kosten RGHU ¼ NP DOV Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz Freibetrag beim :RKQJHOG ¼ (siehe GdB 50) Steuerfreibetrag 570 € Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Vorteile bei Gleichstellung Freibetrag beim :RKQJHOG ¼ Bevorzugte EinstelOXQJ %HVFKlIWLJXQJ vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz Besondere Fürsorge LP |ႇHQWO 'LHQVW 6WHXHUIUHLEHWUDJ 310 € bei GdB 30 Kündigungsschutz Abzugsbetrag für Privatfahrten bei 0HUN]HLFKHQ * ELV ]X NP [ ¼ = 900 € Freibetrag bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen WohnraumI|UGHUXQJ ¼ begleitende Hilfe im Arbeitsleben 6WHXHUIUHLEHWUDJ 430 € bei GdB 40 Freibetrag beim Wohngeld 1.500 € (siehe GdB 50) Freistellung von Mehrarbeit Preisermäßigung bei Erwerb der Bahn Card 50 Grundsteuerermäßigung bei Rentenkapitalisierung nach BVG Freibetrag beim Wohngeld bei 3ÀHJHEHGUIWLJNHLW und gleichzeitiger häuslicher/teilstatiRQlUHU 3ÀHJH RGHU .XU]]HLWSÀHJH 1.500 € Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche Freibetrag beim Wohngeld 1.500 € (siehe GdB 50) Sonderregelungen für gleichgestellte behinderte Lehrer QDFK † ED\HULVFKH Lehrerdienstordnung Schutz bei Wohnungskündigung 80 Vorgezogene Altersrente/Pensionierung 6WHXHUIUHLEHWUDJ 1.060 € Ermäßigung bei .XUWD[H MH QDFK Ortssatzung) Hilfe im Arbeitsleben durch Integrationsfachdienste Sonderregelungen IU /HKUHU QDFK † bayerische Lehrerdienstordnung Abzugsbetrag für 3ULYDWIDKUWHQ ELV ]X NP [ ¼ 900 € Förderung der Anpassung von Miet- und Eigentumswohn- raum an die Belange von Menschen mit Behinderung durch 9HUJDEH YRQ 'DUlehen Freibetrag beim Wohngeld 1.500 € (siehe GdB 50) Vortritt beim Besucherverkehr in Behörden - 63 - © „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“ des Zentrums Bayern, Familie und Soziales – Ausgabe Juli 2020 – Änderungen sind vorbehalten.

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