Wohnraumanpassung im Landkreis Bamberg

47 Informationen und Unterstützung für Menschen mit Behinderung Parkausweis für schwerbehinderte Menschen Voraussetzung für die Bewilligung eines Schwerbehindertenparkausweises ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80, sowie das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung). Zuständige Behörde für die Feststellung einer Behinderung Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth Telefon: 0921 605-4411 (Bürgerservice) E-Mail: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de Anträge zum Ausdrucken oder gleich als Online-Antrag finden Sie unter www.zbfs.de Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zur Beantragung und zu den Vorteilen eines Grades der Behinderung oder zum Nachlesen unter www.zbfs.bayern.de/ behinderung-beruf/ informationsmaterial/wegweiser/ Zuständige Behörden für die Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises n Landkreis Bamberg Gemeindeverwaltungen n Stadt Bamberg Straßenverkehrsamt Verkehrsbehörde Moosstraße 65, 96050 Bamberg Telefon: 0951 87-2215 E-Mail: verkehrsbehoerde@stadt.bamberg.de Bitte um vorherige telefonische Anfrage Wo erhalte ich Rat und Unterstützung? Informationen, die Ihre persönliche Situation betreffen, erhalten Sie einerseits bei den Behindertenbeauftragten der Gemeinden oder des Landkreises. Für eine unabhängige Beratung gibt es außerdem die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Angehörigen. Diese wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales deutschlandweit gefördert Was macht die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung? ■ Kostenlose Beratung zu allen Fragen der Teilhabe und Rehabilitation ■ Unterstützung bei der Antragstellung (z. B. Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfe, Reha-Maßnahmen etc.) ■ Informationen zu Teilhabeleistungen rund um das Thema Behinderung in allen Lebensbereichen (z. B. Arbeit, Freizeit, Wohnen, Assistenz) Unterstützung im Umgang mit Behörden Die Beratung erfolgt, wenn möglich, nach dem Prinzip des „Peer-Counseling“. Das bedeutet: Manche Beratende haben selbst eine Behinderung und Erfahrung damit. Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung n Landkreis Bamberg Behindertenbeauftragter des Landkreises Bamberg Peter Müller Telefon: 0951 85-0 E-Mail: behindertenbeauftragter@ lra-ba.bayern.de Behindertenbeauftragte der Gemeinden Wer die oder der Behindertenbeauftragte Ihrer Gemeinde ist, erfahren Sie bei der Gemeinde- verwaltung oder beim Behindertenbeauftragten des Landkreises Bamberg. n Stadt Bamberg Behindertenbeauftragte der Stadt Bamberg Nicole Orf Telefon: 0951 87-1069 E-Mail: nicole.orf@ stadt.bamberg.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) SkF Bamberg für die Stadt- und Landkreise Bamberg und Forchheim Heiliggrabstraße 14, 96052 Bamberg Telefon: 0951 9868770 E-Mail: eutb@skf-bamberg.de Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 09:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr

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