Wohnraumanpassung im Landkreis Bamberg

49 Informationen und Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit Das Thema Pflege kann jeden von uns betreffen, ob als Betroffene oder Angehörige. Wenn ein Pflegebedarf vorliegt ist es sinnvoll, gesetzliche Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beantragen, die die Versorgung zuhause oder in einer stationären Einrichtung sicherstellen. Die wichtigsten Informationen sind hier kurz zusammengefasst. Feststellung einer Pflegebedürfigkeit Bei der Feststellung einer Pflegebedürftigkeit werden Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer gesundheitlicher Einschränkungen zugrunde gelegt, aus denen ein pflegerischer Hilfebedarf entsteht. Hierbei werden Aspekte in folgenden Bereichen beleuchtet: 1. Mobilität 2. Kognitive (geistige) und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung und Toilettengang) 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Um aufgrund einer Pflegebedürftigkeit Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist formlos bzw. tele- fonisch möglich. Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse Mitarbeitende des Medizinischen Dienstes MD (bei gesetzlich Versicherten) bzw. von Medicproof (bei privat Versicherten) mit der Pflegebegutachtung. Hier wird in einem Pflegegutachten die Beeinträchtigung der Selbständigkeit und der Fähigkeiten der Betroffenen überpüft. Die Begutachtung erfolgt im häuslichen Umfeld bzw. bei stationärer Versorgung in einer Pflegeeinrichtung. Auf der Grundlage des Pflegegutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob der Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades bewilligt wird und welcher Pflegegrad vorliegt. Je nach Höhe des Pflegegrades erhalten die Antrag- stellenden entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Insgesamt gibt es die Pflegegrade 1 – 5. © Kzenon / AdobeStock

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