Wohnraumanpassung im Landkreis Bamberg

51 Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen Privatpersonen können seit 2021 eine Aufwandsentschädigung für die Unterstützung von Pflegebedürftigen mit den Pflegekassen abrechnen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: ■ Nachweis einer entsprechenden Qualifikation oder Berufserfahrung, alternativ Teilnahme an einer Schulung mit acht Unterrichtseinheiten ■ Registrierung bei Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern ■ Die Person lebt nicht im gleichen Haushalt, wie die pflegebedürftige Person ■ Pflegeperson und Unterstützungsperson sind nicht verwandt oder verschwägert (bis zum 2. Grad) Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.demenz-pflege-oberfranken.de Förderung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen Pflegekassen fördern Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro (siehe Seite 37). Zusätzliche Leistungen ab Pflegegrad 2: Pflegegeld Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige, Bekannte oder Freunde die Pflege ehrenamtlich übernehmen. Pflegesachleistung Mit Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Kombinationsleistung Ambulante Pflegesachleistungen können mit dem Pflegegeld kombiniert werden. In diesem Fall reduziert sich das Pflegegeld anteilig. Landespflegegeld Bayern Vom Freistaat Bayern erhalten Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 zusätzlich 1.000 Euro pro Jahr. Über diesen Betrag kann die pflegebedürftige Person frei verfügen. Dafür muss ein einmaliger Antrag beim Landesamt für Pflege gestellt werden. Das Online-Formular und nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.landespflegegeld.bayern.de Tagespflege/Nachtpflege Vorübergehende stundenweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung. Sie kann an einem oder mehreren Tagen pro Woche in Anspruch genommen werden. Kurzzeitpflege Vorübergehende, zeitlich begrenzte Versorgung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung meist im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung der häuslichen Pflegesituation. Verhinderungspflege Leistung zur Finanzierung einer Ersatzpflege in einer stationären Einrichtung oder im häuslichen Umfeld, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Leistungen für vollstationäre Pflege Durch Leistungen der vollstationären Pflege werden Pflegebedürftige unterstützt, die in einem Pflegeheim leben. Übersicht über Pflegeleistungen Eine Übersicht über alle Leistungen der Pflegeversicherung sind in der Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten. Die Broschüre kann als pdf-Datei heruntergeladen oder bestellt werden: www.bundesgesundheitsministerium.de/ publikationen

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