Seniorenwegweiser Bayreuth Ausgabe 2020

jeweiligen Fachpflegekräften auch um die Überlei­ tung in den häuslichen Bereich. Dazu gehören die ambulante pflegerische Versorgung und die Versor­ gung mit Homecare-Artikeln. Das sind medizinische Hilfs- und Verbandmittel sowie die medizinische Ernährung. Eine gelungene Überleitung vermeidet nicht nur häufig wiederkehrende Krankenhausaufenthalte, sondern bietet Ihnen und Ihren Angehörigen vor allem eine bestmögliche Versorgung im gewohnten häuslichen Umfeld. Patientenfürsprecher vermitteln bei Problemen zwischen den Interessen der Patienten und der Krankenhausverwaltung sowie dem Personal zur Verwirklichung eines patientengerechten Krankenhauses. Sie nehmen Anregungen und Beschwerden der Patienten im Hause entgegen. Rehabilitationsangebote Rehabilitation immedizinischen Sinne bedeutet, die körperlichen und psychischen Folgen eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Verletzung nach einer stationären Behandlung auf ein Minimum zu beschränken. Sie soll also den Patienten best­ möglich darauf vorbereiten, wieder selbstständig in den eigenen vier Wänden leben zu können. Für Rehabilitationskliniken gelten wie für Allgemein­ krankenhäuser die Bestimmungen zur permanenten Verbesserung der medizinischen Leistungen. Sozialdienst und Entlassmanagement im Krankenhaus Dieser ist Ansprechpartner bei der Rückkehr nach Hause, Anschlussheilbehandlungen, Heimunter­ bringungen und sozialen Problemstellungen. Der Sozialdienst ist Bindeglied zwischen den Patienten, Angehörigen, Ärzten, Pflegepersonal, Hausärzten, Heimen, Rehabilitationskliniken, Krankenkassen, sozialen Einrichtungen, Beratungsstellen und sons­ tigen am Entlassungsprozess beteiligten Personen. Sozialberatung ist eine weitreichende Unterstüt­ zung für Patienten und deren Angehörige. Sie sollen nach erfolgter Krankenhausentlassung mit ihren gesundheitlichen oder sozialen Problemlagen bes­ ser zurechtkommen können. Zu den Aufgaben des Sozialdienstes gehört unter anderem: • Unterstützung und Beratung bei sozialrechtlichen und versicherungsrechtlichen Fragen • Beratung zu und Organisation von medizinischen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen (Teilhabe) • Beratung zu und Organisation von nachstationä­ ren Versorgungsformen, Hilfsmittelversorgung sowie pflegerischer Betreuung • Betreuung von Patienten und Angehörigen in Krisensituationen • Beantragung und Beschaffung von begleitenden Hilfen Bei bestehender Pflegebedürftigkeit kümmert sich der Sozialdienst in Zusammenarbeit mit den 52 Krankenhaus und Anschlussbehandlungen

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=