Seniorenwegweiser Bayreuth Ausgabe 2020
Verfügung stehen, können Leistungen vollumfäng lich oder ergänzend (unter Berücksichtigung des Einkommens) gewährt werden. Dies betrifft Personen, welche entweder das maß gebliche Regelrentenalter bereits erreicht haben oder bereits vorher auf Dauer aus gesundheitlichen Gründen voll erwerbsgemindert sind (Grundsiche rung im Alter und bei voller Erwerbsminderung) Finanzielle Unterstützung Sozialleistung Stadt Bayreuth Auskünfte zu den Leistungen oder anderen Hilfen nach dem SGB XII erteilen die Mitarbeiter im Sozial amt der Stadt Bayreuth. Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6 Abteilungsleitung und Neuanträge: Tel.: 0921 25-1477 Hilfen Buchstaben A – Fq Tel.: 0921 25-1753 Hilfen Buchstaben Fr – K Tel.: 0921 25-1163 Hilfen Buchstaben L – R Tel.: 0921 25-1419 Hilfen Buchstaben S – Z Tel.: 0921 25-1411 Fax: 0921 25-1727 E-Mail: sozialamt@stadt.bayreuth.de Durch Leistungen des Sozialamtes nach dem Sozial gesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII): Sofern eigene Mittel aus Einkommen und Vermö gen nicht ausreichen, kann Unterstützung aus Sozialhilfemitteln erfolgen. Diese umfasst imWesentlichen die Bereiche: Laufende Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt Soweit das monatliche Einkommen unzureichend ist und keine anderen finanziellen Mittel zur Finanzielle Hilfen und Rechtsberatung 77 Finanzielle Hilfen und Rechtsberatung
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