Seniorenwegwegweiser Beckum im Münsterland

13 LEISTUNGEN AUS DER PFLEGEVERSICHERUNG 1 ersonen) Pflegegrad 2 ( Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten) Pflegegrad 3 ( Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten) Pflegegrad 4 ( Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten) Pflegegrad 5 ( Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkei- ten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung) 689 € monatlich 1.298 € monatlich 1.612 € monatlich 1.995 € monatlich 316 € monatlich 545 € monatlich 728 € monatlich 901 € monatlich 689 € monatlich 1.298 € monatlich 1.612 € monatlich 1.995 € monatlich 770 € monatlich 1.262 € monatlich 1.775 € monatlich 2.005 € monatlich 125 € monatlich e zzeit- ner- zur lltag „ Pflegesachleistung – außer körperbezogene Pflegemaßnahmen „ Tages-/Nachtpflege „ Leistungen zur Kurzzeitpflege „ Nach Landesrecht anerkannte Leistungen zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) Jährlich 1.612 € + 100% des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege (bis zu 3.224 €) Jährlich 1.612 € + 50% des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege (bis zu 2.418 €) Bis zu 4.000 € einmalig für alle Maßnahmen der Barrierereduzierung 214 € monatlich halbjährlich (freiwillig) halbjährlich (Pflicht) vierteljährlich (Pflicht) Bis zu 40 € monatlich 2.500 bis 10.000 € Gründungszuschuss für bis zu 4 Personen pro WG Ca. 67% des Bruttoeinkommens für 10 Tage Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen geversicherung . Wohnraum ... Hilfsmittel ... 017 Bitte beachten: Dieser Flyer ersetzt nicht die Lektüre der Fach-Publikationen, sondern er ergänzt diese! Foto: Photocase.de (pip) www.dbfk.de www.dbfk-unternehmer.de Das Portal für Unternehmerinnen und Unternehmer im DBfK t e.V. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird durch Freistellungsregelungen gestärkt Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege undBerufermöglichtbeiEintrittvonPflegebedürftigkeiteine zehntägige Auszeit, um auf die veränderte Situation ange- messen reagieren zu können. Das Pflegeunterstützungsgeld sorgt im Falle einer tatsächlichen Pflegebedürftigkeit für eine entsprechende Lohnersatzleistung unabhängig von der Größe des Unternehmens. Darüber hinaus können Sie eine volle oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bis zu einem halben Jahr erwirken. Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihr Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat (Informati- onen unter www.wege-zur-pflege.de). W eitere Elemente wie Lohnersatzleistungen, eine bis zu drei Monate währende Begleitung in der letzten Lebensphase oder zinslose Dar­ lehen können wertvolle Hilfen sein.

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