Seniorenwegwegweiser Beckum im Münsterland

21 FINANZIELLE HILFEN FINANZIELLE HILFEN Renteneinkommen – Sorge vor Altersarmut? Informationen zu Rentenerwartungen und Antragstellungen erhalten Sie bei der Stadt Beckum Bürgerbüro / Frau Möers am Dienstag und Donnerstag im Rathaus Beckum Telefon: 02521 29.444 oder Montag, Mittwoch und Freitag im Rathaus Neubeckum Telefon: 02521 29.444 Insgesamt steigen zwar die Rentenanwartschaften auf- grund wachsender Erwerbsbeteiligung vor allem bei den Frauen. Andererseits sinkt das Rentenniveau aufgrund demografischer und arbeitsmarktpolitischer Ursachen, so dass besonders niedrige und unterbrochene Erwerbs- biografien mit hohen Rentenrisiken verbunden sind. Wer abschätzen möchte, ob eine Armutsgefährdung im Alter drohen könnte, kann sich online einem anonymen „Armut- scheck“ beim Sozialverband Deutschland unterziehen: https://check.sovd.de/ Wohngeld Auf Mietbeihilfe (Wohngeld) besteht ein Rechtsanspruch. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab vom Familienein- kommen, von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und von der monatlichen Miete oder Belastung (bei Eigentum/Eigenheim), die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird. Die Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Soziale Dienste /Wohnungswesen werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Stadt Beckum/Rathaus Soziale Dienste /Wohnungswesen Telefon: 02521 29.230 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr Grundsicherung Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung nach dem SGB XII, die zur Sicherstellung des grundlegenden Lebens- unterhalts von älteren und erwerbsgeminderten Personen dient. Kinder bzw. Eltern werden hierfür grundsätzlich nicht zum Unterhalt herangezogen. Nach den Vorschriften des SGB XII können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutsch- land Leistungen erhalten, die die maßgebliche Altersgrenze für den Ruhestand erreicht haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die unab- hängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft, voll erwerbsgemindert im Sinne der Deutschen Renten- versicherung sind. © Colourbox.de

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