Älter werden in Biberach und Umgebung
58 Monatliche Leistungen PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 Entlastungsbetrag ambulant 125* 125* 125* 125* 125* Geldleistung ambulant 316 545 728 901 Sachleistung ambulant ** 689 1.298 1.612 1.995 Tages- und Nachtpflege*** 689 1.298 1.612 1.995 Vollstationäre Pflege**** 125 770 1.262 1.775 2.005 * Der Betrag soll pflegende Angehörige entlasten und für zweckgebundene qualitätsgesicherte ambu- lante Hilfen genutzt werden. Wird er nicht monatlich verbraucht, ist dies bis Ende Juni des folgenden Jahres möglich. ** Für eine bedarfsgerechte Pflege kann die Pflegesachleistung und das Pflegegeld kombiniert werden. Wird z. B. monatlich für die Pflege in Pflegegrad 2 344,50 Euro = 50 % der Sachleistung für die Hilfe eines Pflegedienstes verbraucht, sind 50 % der Sachleistung nicht genutzt. Der ungenutzte Anteil von 50 % kann als Pflegegeld 158 Euro (= 50 % von 316 Euro) ausgezahlt werden und für die Hauptpflege- person oder andere Helfer verwendet werden. *** Wer den Betrag für Tages-/Nachtpflege nutzt, bekommt davon unabhängig Geld- bzw. Sachleistungen. **** Nur wenn häusliche und teilstationäre Pflege nicht ausreichen, erhält man den Zuschuss für vollstatio näre Pflege in einem zugelassenen Pflegeheim. Dies ist auch die Voraussetzung für Leistungen der Sozialhilfe. Ergänzende Leistungen Zeitraum Euro Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflege- person ab PG 2 (Der Betrag für Kurzzeitpflege kann bis zu 50 % = 806 Euro für Verhinderungspflege genutzt werden) Jährlich bis zu 6 Wochen; nach 6 Monaten Pflege Pflegegeld wird zu 50 % weiterge- zahlt. Nahe Angehörige erhalten max. 150 % des Pflegegeldes + nachgewie- sene Aufwendungen wie Fahrt, Ver- dienstausfall bis 1.612 Kurzzeitpflege ab PG 2 (Der Betrag für Verhinderungspflege kann bis zu 100 % für Kurzzeitpflege genutzt werden) Jährlich bis zu 8 Wochen Pflegegeld wird zu 50 % weiterge- zahlt bis 1.612 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel Monatlich (Belege sind vorzulegen!) bis 40 Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (Achtung: nicht ohne Zusage der Kasse beginnen!) Einmalig (Mehrmals nur, wenn weitere Umbauten z. B. wegen Verschlechte- rung des Gesundheitszustandes not- wendig sind) Wenn mehrere Berechtigte zusam- menwohnen bis 4.000 bis 16.000 Technische Hilfen (Roll-, Toilettenstuhl, Badewannenlifter) Nach Bedarf; Eigenanteil max. 25 Euro
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