Älter werden in Biberach und Umgebung

58 Monatliche Leistungen PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 Entlastungsbetrag ambulant 125* 125* 125* 125* 125* Geldleistung ambulant 316 545 728 901 Sachleistung ambulant ** 689 1.298 1.612 1.995 Tages- und Nachtpflege*** 689 1.298 1.612 1.995 Vollstationäre Pflege**** 125 770 1.262 1.775 2.005 * Der Betrag soll pflegende Angehörige entlasten und für zweckgebundene qualitätsgesicherte ambu- lante Hilfen genutzt werden. Wird er nicht monatlich verbraucht, ist dies bis Ende Juni des folgenden Jahres möglich. ** Für eine bedarfsgerechte Pflege kann die Pflegesachleistung und das Pflegegeld kombiniert werden. Wird z. B. monatlich für die Pflege in Pflegegrad 2 344,50 Euro = 50 % der Sachleistung für die Hilfe eines Pflegedienstes verbraucht, sind 50 % der Sachleistung nicht genutzt. Der ungenutzte Anteil von 50 % kann als Pflegegeld 158 Euro (= 50 % von 316 Euro) ausgezahlt werden und für die Hauptpflege- person oder andere Helfer verwendet werden. *** Wer den Betrag für Tages-/Nachtpflege nutzt, bekommt davon unabhängig Geld- bzw. Sachleistungen. **** Nur wenn häusliche und teilstationäre Pflege nicht ausreichen, erhält man den Zuschuss für vollstatio­ näre Pflege in einem zugelassenen Pflegeheim. Dies ist auch die Voraussetzung für Leistungen der Sozialhilfe. Ergänzende Leistungen Zeitraum Euro Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflege- person ab PG 2 (Der Betrag für Kurzzeitpflege kann bis zu 50 % = 806 Euro für Verhinderungspflege genutzt werden) Jährlich bis zu 6 Wochen; nach 6 Monaten Pflege Pflegegeld wird zu 50 % weiterge- zahlt. Nahe Angehörige erhalten max. 150 % des Pflegegeldes + nachgewie- sene Aufwendungen wie Fahrt, Ver- dienstausfall bis 1.612 Kurzzeitpflege ab PG 2 (Der Betrag für Verhinderungspflege kann bis zu 100 % für Kurzzeitpflege genutzt werden) Jährlich bis zu 8 Wochen Pflegegeld wird zu 50 % weiterge- zahlt bis 1.612 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel Monatlich (Belege sind vorzulegen!) bis 40 Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (Achtung: nicht ohne Zusage der Kasse beginnen!) Einmalig (Mehrmals nur, wenn weitere Umbauten z. B. wegen Verschlechte- rung des Gesundheitszustandes not- wendig sind) Wenn mehrere Berechtigte zusam- menwohnen bis 4.000 bis 16.000 Technische Hilfen (Roll-, Toilettenstuhl, Badewannenlifter) Nach Bedarf; Eigenanteil max. 25 Euro

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=