Seniorenbroschüre für die Stadt Bitterfeld-Wolfen

Standesamt der Stadt Bitterfeld-Wolfen Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen Telefon: 03494 6660-590 Fax: 03494 66609-590 E-Mail: standesamt@bitterfeld-wolfen.de 7.2 Patientenverfügung, Testament Patientenverfügung Mit einer solchen Verfügung kann man in gesunden Tagen seine persönlichen Vorstellungen und Wünsche für eventuell notwendig werdende medizinische Behandlungen festlegen. Wenn man möchte, dass die persönlichen Wünsche und Vorstellungen im Hinblick auf ärztliche Maßnahmen auch dann umgesetzt werden, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, den diesbezüglichen Willen zu äußern, sollte man von der Möglichkeit einer Patientenverfügung Gebrauch machen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gibt zahlreiche Informationen zu diesem Thema auf seiner Internetseite www.bmj.de. Zudem stehen auf der Internetseite Textbausteine und ein Muster für eine Patientenverfügung zum Herunterladen zur Verfügung. Vorsorgevollmacht Mit einer solchen Vollmacht erteilt man einer anderen Person die Berechtigung oder Befugnis, an eigener Stelle zu handeln, für den Fall, dass man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Grundsätzlich haben in unserem Rechtssystem nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen Angelegenheiten. Für einen Volljährigen können nahe Angehörige nur dann rechtsverbindliche Erklärungen abgeben, wenn sie aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht hierzu ermächtigt sind oder wenn sie das Vormundschaftsgericht zum Betreuer bestellt. Die Vorsorgevollmacht hat viele Vorteile. Die ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, denn man kann darin bestimmen, welche Personen im Ernstfall handeln sollen. Man kann außerdem festhalten, welche Wünsche und Bedürfnisse wichtig sind und wie die persönlichen Angelegenheiten geregelt werden sollen. Auch hier informiert das Bundesministerium der Justiz umfassend auf seiner Internetseite und stellt Formulare zum Herunterladen zur Verfügung: www.bmj.de. 7. VORSORGE IM ALTER 40 © maho / AdobeStock

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