Seniorenbroschüre für die Stadt Bitterfeld-Wolfen

Testament Grundsätzlich tritt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge ein. Das heißt, das Bürgerliche Gesetzbuch enthält Regeln, welche Personen im Todesfall zu welchem Anteil Erbe werden. Sofern diese Regeln nicht dem eigenen Willen entsprechen, kann man mit einem Testament erreichen, dass im Todesfall der Nachlass im eigenen Sinne verteilt wird. Dem nichtehelichen Lebenspartner kann zum Beispiel nur durch ein Testament ein Erbrecht verschafft werden. Um sicherzustellen, dass das Testament nach dem Tod eröffnet und die Beteiligten benachrichtigt werden, kann es gegen eine Gebühr beim Amtsgericht zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt werden. Nach Eintritt des Todesfalles muss das Testament durch das Amtsgericht förmlich eröffnet und den Beteiligten zur Kenntnis gegeben werden. Zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament sind im Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen Broschüren erhältlich, die Auskunft geben zu Form und Inhalt der abzufassenden Schriftstücke. Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld Lindenstraße 4, 06749 Bitterfeld-Wolfen Beratungshilfe Telefon: 03493 364-233 Fax: 03493 364-165 Nachlassangelegenheiten, Hinterlegungssachen Telefon: 03493 364-302, 03493 364-304 Fax: 03493 364-316 Betreuungsangelegenheiten/Vormundschaften/ Pflegschaften Telefon: 03493 364-308, 03493 364-312 Fax: 03493 364-316 Sprechzeiten Mo.: 08:30 – 12:00 Uhr Di.: 08:30 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr Mi.: 08:30 – 12:00 Uhr Do.: 08:30 – 12:00 Uhr Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr © Jeanette Dietl/AdobeStock 7. VORSORGE IM ALTER 41

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=