Bürger-Informationsbroschüre Amt Boizenburg-Land

© Monster-Ztudio / AdobeStock 27 Schiedsstelle Was ist eine Schiedsstelle? In einer Schiedsstelle schlichten ehrenamtliche, unabhängige und unparteiische Schiedsfrauen und Schiedsmänner Streitigkeiten zwischen Bürgern. In vielen Fällen finden die Bürger im gemeinsamen Gespräch mit den Schiedsleuten Lösungen, die zur Streitbeilegung führen, ohne dass ein Rechtsanwalt oder das Gericht eingeschaltet werden muss. Wann kann die Schiedsstelle vermitteln? Die Schiedsstelle kann bei Nachbarschaftsstreitigkeiten (z. B. die Hecke hängt über die Grundstücksgrenze, die Musik des Nachbarn ist zu laut oder der Nachbar hat Sie beleidigt), aber auch bei Schadensersatzforderungen, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Körperverletzung und vielem mehr eingeschaltet werden. Warum sollte man eine Schiedsstelle einschalten? Eine Schlichtung findet in Ihrer Nähe statt, gewöhnlich in den Räumen des Amtes Boizenburg-Land. Sie kann recht kurzfristig – ca. drei bis vier Wochen nach Antragstellung – anberaumt und auch zu abendlichen Zeiten durchgeführt werden. Di e Verpflichtung aus einem Vergleich kann 30 Jahre lang vollstreckt werden und die Kosten betragen nur einen Bruchteil eines Gerichtsverfahrens. Schiedspersonen werden geschult und von dem / der Direktor / -in des jeweiligen Amtsgerichts beaufsichtigt. Wie funktioniert eine Schlichtung? Sie beantragen ein Schlichtungsverfahren schriftlich oder geben den Antrag mündlich bei Ihrer Schiedsperson zu Protokoll. Es wird ein Vorschuss in Höhe von 50 bis 70 Euro fällig. Nach einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen kann das Verfahren durchgeführt werden. Die Sitzung ist nicht öffentlich, aber jede Partei kann einen Beistand mitbringen. Die Schiedsperson leitet das Verfahren als neutraler Moderator und ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Das Ziel ist es, eine gemeinsame Lösung (Vergleich) zu erarbeiten. Dadurch gibt es keinen Ver- lierer. Abschließend erfolgt eine konkrete Kostenabrechnung gemäß Schiedsstellen- / Schlichtungsgesetz M-V. Wie kann man die Schiedsstelle erreichen? Über das Ordnungsamt im Amt Boizenburg-Land Telefon: 038847 385-30 oder per E-Mail: schiedsstelle@amtboizenburgland.de oder über die Internet-Seite: www.bds-schwerin.de. Schiedsstelle

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