Wohnraumanpassung im Landkreis Leipzig

Wohnen ohne Barrieren IM LANDKREIS LEIPZIG Das Kreissozialamt informiert. Ausgabe 2024 Unterstützung durch das Sozialamt • Nützliche Hilfsmittel • Wohnraumanpassung Finanzierung und Förderung • Sicherung von Haus und Wohnung • Pflege Ihre Broschüre als Flipping-Book

1 Grußwort Grußwort des Landrats Liebe Leserinnen, liebe Leser, wir alle wünschen uns, so lange wie möglich in unseren eigenen vier Wänden wohnen zu können und unser Leben selbstbestimmt zu gestalten. Gesund zu sein und zu bleiben, ist sicherlich eine wichtige Voraussetzung hierfür, aber diese liegt leider nicht immer in unserer Hand. Wenn dann doch ein Hilfebedarf auftritt, ist ein entsprechender barrierefreier Wohnraum sehr wichtig. Die Ausstattung vieler Wohnungen wird den Bedürfnissen von Menschen mit einem Pflegebedarf jedoch meistens nicht gerecht. Mängel und Sicherheitsrisiken in der vertrauten Wohnung werden somit häufig zum ausschlaggebenden Faktor für den Umzug in ein Pflegeheim. Daher ist es wichtig, geeignete Maßnahmen der Wohnraumanpassung zu kennen, mit denen viele Sicherheitsrisiken oftmals mit geringem Aufwand behoben werden können. Außerdem ist es gut, die kompetenten Ansprechpartner zu kennen. Daher möchte Ihnen das Sozialamt des Landkreises Leipzig diese Broschüre zur Verfügung stellen. Sie soll Ihnen und Ihren Angehörigen die Suche nach geeigneten Maßnahmen für Ihre Wohnraumanpassung und Ansprechpartnern erleichtern, sodass Sie für alle Fälle gut gerüstet sind. Die nachstehenden Informationen vermitteln alles Wissenswerte über die Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes Hilfe- und Pflegebedürftiger. Auch das Wissen zu Fördermöglichkeiten, die eine finanzielle Unterstützung bei der Wohnraumanpassung bieten, wird Ihnen aufgezeigt. Bleiben dennoch Fragen offen, helfen Ihnen das Sozialamt des Landkreises Leipzig und die Pflegekoordinatoren gern weiter. Gern steht Ihnen das Sozialamt weiterhin als Ansprechpartner und Unterstützer zur Verfügung, wenn es beispielsweise um Fragen zum Wohngeld, Grundsicherung im Alter, Pflegeheimkosten, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, Alltagsbegleiter und Nachbarschaftshelfer oder die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises geht. Wir würden uns freuen, wenn Sie viele der Informationen nutzen können und wenn es für Sie neue wertvolle Anregungen gibt. An dieser Stelle möchten wir uns recht herzlich bei allen Beteiligten für die Erstellung der Broschüre bedanken. Ich wünsche Ihnen alles Gute, eine stabile Gesundheit und viel Lebensfreude. Ihr Henry Graichen Landrat Landkreis Leipzig

Pflegedienst Wir helfen Menschen, damit sie ein gutes und selbstbestimmtes Leben führen können. Wir bieten professionelle und gleichzeitig menschlich zugewandte Pflege und Umsorgung pflegebedürftiger Menschen jeden Alters in ihrem Zuhause. Unser Ziel ist es, ihre Selbstständigkeit zu fördern und gleichzeitig Angehörige zu entlasten. Ambulante Pflege Alltagsbegleitung Wir tragen Deine Sorgen. tina.behling@miacosa-pflege.de Miacosa Pflegedienst Wiesenstraße 10 04564 Böhlen OT Großdeuben 034299 75400 Markkleeberg Gaschwitz Großdeuben Raschwitz miacosa-pflege.de

3 Vorwort Vorwort der Kreissozialamtsleiterin Das Thema Wohnen ist für ein gesichertes Leben im Alter entscheidend. Der Anteil der Wohnungen, die möglichst vielen Anforderungen des Wohnens im Alter entsprechen, muss in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zunehmen. Dies ist eine langfristige Aufgabe, mit der wir uns schon heute auseinandersetzen müssen. Mit dieser Broschüre informiert das Sozialamt über verschiedene Möglichkeiten der Wohnungsanpassung. Ich hoffe, dass die Broschüre auf eine interessierte Leserschaft stößt und sie praxisnahe Hinweise für ein langes Wohnen zu Hause bieten kann. Des Weiteren wünsche ich mir, Hilfe- und Pflegebedürftige und deren Angehörige mit dieser Broschüre bei den Herausforderungen der finanziellen Mindestabsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung für Ältere, Wohngeld, Leistungen für Schwerbehinderte, Pflegeheimkosten, Pflegegeld usw.) sowie bei der Betreuung und Pflege nicht alleinzulassen und durch entsprechende Beratungs- und Entlastungsangebote aktiv zu unterstützen. Denn als Folge des demografischen Wandels wird der Anteil älterer Menschen auch im Landkreis Leipzig weiter steigen, immer mehr Menschen werden krankheitsbedingt in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sein und dadurch der Hilfe anderer bedürfen. Kaum ein anderes Thema wird unsere Region in den nächsten 20 Jahren so nachhaltig beeinflussen wie das Thema „Pflege, Betreuung und Behinderung“. So gründete sich unter Federführung des Sozialamtes des Landkreises Leipzig im Jahr 2010 das „Pflegenetzwerk des Landkreises Leipzig“. Schwerpunkt des Pflegenetzwerkes stellt die Entwicklung und Vernetzung der Pflegeberatungsangebote dar, da uns die Erfahrungen gezeigt haben, dass viele Hilfesuchende nicht genau wissen, wohin sie sich mit ihrem Problem wenden können. Ich bin dankbar dafür, dass es in unserem Landkreis bereits eine Vielzahl von Hilfsangeboten für ältere Menschen gibt, und bedanke mich an dieser Stelle bei allen Institutionen und Verantwortungsträgern und vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege für ihr besonderes Engagement und diese wertvolle, nicht einfache, aber sehr wichtige Arbeit. Für weitergehende Informationen in sozialen Fragen stehe ich Ihnen wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Karina Keßler Kreissozialamtsleiterin Telefon: 03433 241-2100 E-Mail: karina.kessler@lk-l.de

Ambulanter Pflegedienst & Tagespflege Villa Frenkel Fabianstraße 6 | 04651 Bad Lausick Telefon: 034345 220 55 | E-Mail: info@krankenpflege-petzold.de www.krankenpflege-petzold.de Seit über 30 Jahren pflegen wir so, wie wir selbst gerne gepflegt werden möchten: mit Herz, Sachverstand & Einfühlungsvermögen. Wir arbeiten ausschließlich mit Pflegefachkräften. Besuchen Sie uns auf Facebook: /PflegedienstPetzold Blitzlichter aus der Arbeit in der Tagespflege Unser Team in der ambulanten Pflege Jetzt kostenlosen Schnuppertag vereinbaren! Einfach anrufen: T. 034345 220 55. Villa Frenkel Tagespflege

5 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten ����������������������������������33 Übernahme von Umbaumaßnahmen durch die Pflegekasse �������������������������������������������������33 Gewährung eines Zuschusses durch die Sächsische Aufbaubank ����������������������������������������33 Wohnraumanpassung bei Demenz �����������35 Die Bedeutung der eigenen vier Wände für Menschen mit Demenz �����������������������������������������35 Wohnraumanpassung – Veränderungen werden nötig �������������������������������������35 Sicherung von Haus und Wohnung ����������37 Beratung durch die Polizei ������������������������������������������37 Barrierefreies Bauen ����������������������������������38 Grundlagen für eine barrierefreie Planung �����������������38 Das Wohnumfeld ������������������������������������������������������ 39 Die Wohnfläche �������������������������������������������������������� 39 Pflege ����������������������������������������������������������41 Antragstellung �����������������������������������������������������������41 Pflegeleistungen ��������������������������������������������������������41 Inserentenverzeichnis ��������������������������������44 Impressum ����������������������������������������������������44 Grußwort des Landrats ��������������������������������1 Vorwort der Kreissozialamtsleiterin �����������3 Unterstützung durch das Sozialamt des Landkreises Leipzig ��������������������������������������7 Pflegenetzwerk Landkreis Leipzig ��������������������������������7 Beratungsstelle des Kreissozialamtes „Soziale Hilfen und Pflegekoordination“ ����������������������7 Beratungsstelle für Menschen mit Demenz und pflegende Angehörige �����������������������������������������8 Übersicht über Beratungs- und Versorgungsstrukturen im Landkreis Leipzig ����������������8 Alltagsbegleiter für Senioren ohne Pflegegrad �������������9 Nachbarschaftshelfer für Senioren mit Pflegegrad �������9 Ehrenamtskarte Landkreis Leipzig ��������������������������������9 Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ���������������11 Wohngeld ������������������������������������������������������������������12 Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter ���������������������12 Übernahme von Pflegeheimkosten ����������������������������12 Schwerbehindertenausweise ��������������������������������������13 Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz ����������13 Allgemeine Einführung ������������������������������14 Barrierefreies Wohnen ������������������������������������������������14 Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht �����������14 Allgemeine Einführung – Leichte Sprache ������������������������������������������15 Nützliche Hilfsmittel ����������������������������������19 Hausnotruf ����������������������������������������������������������������19 Smart-Home-Technologie �������������������������������������������20 Wohnraumanpassung – Rundgang durch die Räume ����������������������21 Grundlegendes für alle Wohnbereiche ������������������������21 Wohnumfeld �������������������������������������������������������������23 Eingang, Treppenhaus und Flur ����������������������������������24 Wohnzimmer �������������������������������������������������������������25 Küche �����������������������������������������������������������������������27 Schlafzimmer �������������������������������������������������������������29 Bad und WC �������������������������������������������������������������30 Balkon, Terrasse und Garten ���������������������������������������32 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! Wohnen ohne Barrieren IM LANDKREIS LEIPZIG Das Kreissozialamt informiert. Ausgabe 2024 Unterstützung durch das Sozialamt • Nützliche Hilfsmittel • Wohnraumanpassung Finanzierung und Förderung • Sicherung von Haus und Wohnung • Pflege Ihre Broschüre als Flipping-Book

6 © Syda Productions - stock.adobe.com Alloheim Senioren-Residenz Zwenkau Residenz-Leitung Uta Lindner Pegauerstraße 20, 04442 Zwenkau Telefon: 034203 431-0, E-Mail: zwenkau@alloheim.de Wir verstehen uns als Begleiter unserer Bewohner. Unser Ziel ist es, ihnen ein aktives und erfülltes Leben in Gemeinschaft zu ermöglichen. www.alloheim.de Die richtige Immobilie in der jeweiligen Lebensphase das wünschen sich die meisten Eigentümer. Wir geben Ihnen Entscheidungshilfen bei der Frage: Kann ich mein Zuhause vorausschauend umbauen? Planen Sie schon jetzt langfristig, um so lange wie möglich unabhängig darin zu leben oder einfach nur Ihren Wohnkomfort oder Ihre Sicherheit zu erhöhen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 034292 / 7 33 75 www.sattlerimmo.de Wir sind für Sie da, wann immer Sie uns brauchen: Volkssolidarität in Grimma. Wertschätzend. Menschlich. Zuverlässig. Individuell. SOZIALSTATION 03437 702 326 BEGEGNUNGSSTÄTTE 03437 914 880 ALTENPFLEGEHEIM 03437 971 682 WOHNEN MIT SERVICE & HAUSNOTRUF 03437 948 191 www.vs-leipzigerland-mtl.de

7 Kreissozialamt Unterstützung durch das Sozialamt des Landkreises Leipzig >>PFLEGENETZWERK LANDKREIS LEIPZIG Am 23.11.2010 wurde im Landkreis Leipzig das regionale Pflegenetzwerk gegründet, welches von Frau Karina Keßler, Kreissozialamtsleiterin des Landkreises Leipzig, geleitet wird. Am Pflegenetzwerk sind u. a. folgende Partner beteiligt: das Kreissozialamt, Pflegekassen, Leistungserbringer in der Pflege, Kommunen, der Medizinische Dienst (MD), Ansprechpartner der niedrigschwelligen Angebote nach § 45 ff. SGB XI, Ansprechpartner für Alltagsbegleiter, Krankenhäuser und Ärzte, Rehabilitationseinrichtungen, Geriatriezentren, Sanitätshäuser, Selbsthilfegruppen und verschiedene Wohnungsunternehmen. Leitlinie des Netzwerkes ist „Gemeinsam handeln, jeder in seiner Verantwortung! Der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Handelns – dies ist unser gemeinsamer Anspruch!“ Vorhandene Beratungs- und Versorgungsangebote in den Kommunen, der freigemeinnützigen und privaten Anbieter und der Pflegekassen werden zum Wohl der Beratungs-, Hilfe- und Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen so vernetzt, um möglichst sofort und passgenau Hilfe anbieten zu können. Somit wird sichergestellt, dass vor allem in Notfallsituationen schnellstmöglich vorhandene Hilfen, z. B. im Rahmen eines Hausbesuches, angeboten werden können. >>BERATUNGSSTELLE DES KREISSOZIALAMTES „SOZIALE HILFEN UND PFLEGEKOORDINATION“ Im Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna finden Hilfesuchende eine kostenfreie Beratungs- und Anlaufstelle zu folgenden Themen: • Pflegeleistungen (ambulant, teilstationär und stationär) • Demenz • Schwerbehindertenausweis • Landesblindengeld • Übernahme von Pflegeheimkosten • Sozialhilfeleistungen • Wohngeld • Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung • Alltagsbegleiter und Nachbarschaftshelfer • finanzielle Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Unterstützung von Senioren • altersgerechtes Wohnen • Ehrenamtskarte Landkreis Leipzig • Rentenangelegenheiten usw. Die Beratungsstelle reagiert als „Dienstleister und Wegweiser“ schnell und unbürokratisch auf soziale Notlagen. Im Rahmen der regionalen Lotsen- und Vernetzungsfunktion wird allen Betroffenen durch die Pflegekoordinatoren der Zugang zu den verschiedensten geeigneten sozialen Hilfesystemen aufgezeigt.

8 Kreissozialamt • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung • Pflegeleistungen (ambulant, teil- und stationär) • Schwerbehindertenausweis • Wohngeld • Sozialhilfeleistungen Neben täglichen Beratungen informiert das Kreissozialamt ebenfalls durch Informationsveranstaltungen zum jährlichen Welt-Alzheimertag sowie in regelmäßig stattfindenden kostenfreien Pflegekursen über das Krankheitsbild Demenz. Ziel ist es, das Thema Demenz in die Mitte der Gesellschaft zu tragen, Wissen in der Bevölkerung zum Thema Demenz zu mehren, Hemmschwellen gegenüber Menschen mit Demenz abzubauen und Menschen mit Demenz zu ermöglichen, möglichst lang zu Hause zu leben. Für weitere Fragen: Bereich Pflegekoordination Telefon: 03433 241-2137 oder -2157 E-Mail: pflegenetzwerk.sozialamt@lk-l.de >>ÜBERSICHT ÜBER BERATUNGS- UND VERSORGUNGSSTRUKTUREN IM LANDKREIS LEIPZIG Vorhandene Beratungs- und Versorgungsangebote in den Kommunen, der freigemeinnützigen und privaten Anbieter und der Pflegekassen wurden zum Wohl der Beratungs-, Hilfe- und Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen vernetzt, um möglichst sofort und passgenau Hilfe anbieten zu können. Gerade in Notfallsituationen ist es wichtig, dass schnellstmöglich vorhandene Hilfen, z. B. im Rahmen eines Hausbesuches, angeboten werden können ohne zeitaufwendige Recherchen. Die „Übersicht über Beratungs- und Versorgungsstrukturen im Landkreis Leipzig“ bietet hierbei hilfreiche Unterstützung und wird allen Hilfesuchenden und interessierten Einwohnern unter www.landkreisleipzig.de › Landkreis Durch kostenlose Information, Beratung und Vermittlung wird die Verbindung zwischen Verwaltung und den sozialen Dienstleistern sichergestellt. Darüber hinaus bietet die Beratungsstelle Unterstützung bei den verschiedenen Antragstellungen. Gern steht die Beratungsstelle allen Interessierten täglich im Kreissozialamt in Borna zur Verfügung. Darüber hinaus berät die Beratungsstelle Betroffene auch in deren Wohnort. Dazu finden in regelmäßigen Abständen wohnortnahe Beratungen in den Kommunen des Landkreises Leipzig statt. Gerne können sich Interessierte telefonisch im Sozialamt unter 03433 241-2137 oder -2157 sowie auf der Internetseite www.landkreisleipzig.de/pflegenetzwerk.html zu den nächsten Terminen erkundigen. Darüber hinaus werden die Termine in den regionalen Amtsblättern sowie u. a. zum Monatsende im SachsenSonntag veröffentlicht. Für weitere Fragen: Bereich Pflegekoordination Telefon: 03433 241-2137 oder -2157 E-Mail: pflegenetzwerk.sozialamt@lk-l.de >>BERATUNGSSTELLE FÜR MENSCHEN MIT DEMENZ UND PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Aktuell gibt es in Deutschland 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Jahr für Jahr treten etwa 300.000 Neuerkrankungen auf. In Anbetracht dieser Entwicklungen gehört die Unterstützung der Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen somit zu einer wichtigen Aufgabe für unsere Gesellschaft. Die Diagnose Demenz darf nicht zum Ausschlusskriterium für ein gemeinsames Zusammenleben in unserem Landkreis werden. Denn Menschen mit Demenz begegnet man nicht nur in der Familie, sondern vielfach im Alltag und in der Nachbarschaft. Die Beratungsstelle für Menschen mit Demenz und pflegende Angehörige des Sozialamtes der Landkreisverwaltung steht daher täglich für individuelle Beratungen zum Thema Demenz zur Verfügung. Alle Interessierten können sich gern kostenfrei über folgende Themen informieren: • Krankheitsbild Demenz: Formen, Symptome, Diagnostik, Therapie • Umgang mit Menschen mit Demenz im Alltag • Hilfsangebote für Menschen mit Demenz und Angehörige • altersgerechtes Wohnen • Ernährung bei Demenz

Kreissozialamt 9 Nachbarschaftshelfer kann jede volljährige natürliche Person werden, welche mit dem zu Betreuenden bis zum zweiten Grad weder verwandt noch verschwägert oder bereits als dessen Pflegeperson tätig ist. Der Nachbarschaftshelfer und der Betroffene dürfen nicht in derselben Häuslichkeit leben. Die nötige Anerkennung erhält der Nachbarschaftshelfer von seiner eigenen Pflegekasse, indem er an einem 5-mal 90-minütigen Pflegegrundkurs teilnimmt oder einen Nachweis über gleichwertige Erfahrungen und Kenntnisse in der Versorgung Pflegebedürftiger und Personen mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung erbringt. Der Nachbarschaftshelfer darf bis zu maximal 40 Stunden monatlich Betroffene betreuen und entlasten. Für seine Tätigkeit erhält der Nachbarschaftshelfer eine Aufwandsentschädigung, die mit dem zu Betreuenden vereinbart wird und 10 Euro pro Stunde nicht übersteigen darf. Die Kostenerstattung für die Inanspruchnahme eines Nachbarschaftshelfers erfolgt auf Antrag über die Pflegekasse des Betroffenen. Das Kreissozialamt unterstützt gern bei der Vermittlung geschulter Nachbarschaftshelfer und informiert gern über die nächsten Grundkurse zur Ausbildung zum Nachbarschaftshelfer im Landkreis Leipzig. Für weitere Fragen: Bereich Pflegekoordination Telefon: 03433 241-2137 oder -2157 E-Mail: pflegenetzwerk.sozialamt@lk-l.de >>EHRENAMTSKARTE LANDKREIS LEIPZIG Im Zuge einer Förderung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vergibt der Landkreis Leipzig seit September 2018 jährlich maximal 1.000 Ehrenamtskarten als Dankeschön für ehrenamtliches Engagement in folgenden Kategorien: • Sport, Freizeit und Jugendarbeit • Katastrophenschutz, Freiwillige Feuerwehr und Rettungsdienst • Betreuung von Hilfebedürftigen • Umwelt, Kultur und Denkmalpflege • Öffentlichkeits-, Aufklärungs-, Integrations- und Bildungsarbeit • Tierschutz und Tierheime Das Dankeschön-Dokument erlaubt dem Inhaber zwölf Monate lang den Besuch diverser touristischer und kultureller Einrichtungen zu vergünstigten Konditionen. Dazu zählen beispielsweise der Freizeitpark Belantis, der Zoo Leipzig, Schwimm- und Freizeitbäder sowie zahlreiche weitere Einrichtungen im Landkreis Leipzig und Nordsachsen › Pflegenetzwerk Landkreis Leipzig zur Verfügung gestellt und fortlaufend aktualisiert. Für weitere Fragen: Bereich Sozialplanung Telefon: 03433 241-2116 E-Mail: pflegenetzwerk.sozialamt@lk-l.de >>ALLTAGSBEGLEITER FÜR SENIOREN OHNE PFLEGEGRAD Einkaufen, Haushalt, Gartenarbeit, Arztbesuche usw. – all das können viele ältere Menschen, welche allein leben, nur noch mit Unterstützung durch Nachbarn oder Bekannte. Seit Januar 2017 unterstützt das Sozialamt der Landkreisverwaltung mit einer Förderung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Seitdem können sich alle Interessierten beim Kreissozialamt melden, die bereits betagte Senioren in ihrem Zuhause unterstützen und begleiten oder die gern einem Senior helfen wollen. Unterstützt und begleitet werden kann jeder ältere Mensch ab dem 60. Lebensjahr ohne Pflegegrad. Die Unterstützung der Helfer ist dabei vielseitig, beispielsweise gemeinsame Einkäufe, Spaziergänge, Arztbesuche, gemeinsame Besuche von Gottesdiensten und kulturellen Veranstaltungen. Auch Spielenachmittage, Kaffeerunden oder das Vorlesen von Büchern sind sehr beliebt. Erlaubt ist, was geistig fit und körperlich aktiv hält. Für seine ehrenamtliche Tätigkeit wird dem Helfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 80 Euro im Kalendermonat gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Für weitere Fragen: Bereich Pflegekoordination Telefon: 03433 241-2137 oder -2157 E-Mail: pflegenetzwerk.sozialamt@lk-l.de >>NACHBARSCHAFTSHELFER FÜR SENIOREN MIT PFLEGEGRAD Das vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz in Kooperation mit den Pflegekassen initiierte niedrigschwellige Angebot der Nachbarschaftshilfe unterstützt mithilfe verschiedener Betreuungs- und Entlastungsangebote durch geschulte und anerkannte Nachbarschaftshelfer alle Personen mit einem Pflegegrad.

10 Unser ganzheitliches Angebot - entsprechend Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen DRK Sozialstation - Ihr ambulanter Pflegedienst DRK Tagespflege am Erligtwald - Tagsüber Ihr zweites Zuhause - Ihre teilstationäre Pflegeeinrichtung DRK Seniorenpflegeheim Waldblick - In Würde und Harmonie alt werden - Ihre stationäre Pflegeeinrichtung in Kohren-Sahlis Ÿ Häusliche Krankenpflege mit Leistungen aller Pflegegrade Ÿ kostenlose Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen zur Pflegeversicherung Ÿ Urlaubs- und Verhinderungspflege Ÿ Beratung und Anleitung von pflegenden Angehörigen Ÿ Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung des allgemein üblichen Lebensbereiches Ÿ 20 vormöbilierte Einzelzimmer Ÿ wohnliche und familiäre Atmosphäre Ÿ tägliche Betreuung und Freizeitangebote Ÿ aktivierende Pflege und Mobilisierung Ÿ hauseigene Küche und Wäscherei Ÿ Park zum Spazierengehen und Verweilen in der Natur Ÿ Besuch der Tagespflege an einem oder mehreren Tagen möglich Ÿ unterstützende und aktivierende Betreuung der Tagesgäste Ÿ Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger Ÿ Angebot zur Tagesgestaltung mit Bewegung, kreatives Gestalten, Singen, Gedächtnis- und Orientierungsübungen Bahnhofstraße 46 • 04654 Frohburg Telefon: 034348 82020 • Telefax: 034348 82023 sozialstation-frohburg@drk-geithain.de Zum Streitwald 19 • 04654 Frohburg OT Kohren-Sahlis Telefon: 034344 64570 • Telefax: 034344 6457139 info@drk-geithain.de Bahnhofstraße 46 • 04654 Frohburg Telefon: 034348 82040 • Telefax: 034348 82049 tagespflege@drk-geithain.de Dresdener Straße 33 b, 04643 Geithain Telefon: 034341 30335 • Telefax: 034341 30347 fahrdienst@drk-geithain.de DRK Fahrdienst - Mobil in jeder Lebenslage Ÿ Beförderung von der Wohnung zur Teilnahme am öffentlichen Leben zum Beispiel zu Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen, Besuch Angehöriger Ÿ Beförderung zur Tagespflege des DRK Ÿ Gruppenfahrten und Ausflugsfahrten Ÿ spezielle Beförderung mit Rollstühlen durch HubmatikFahrzeuge DRK Kreisverband Geithain e.V. /drkgeithain www.drk-geithain.de I Seit 2013 bietet unser Betreutes Wohnen für ältere Menschen einen beschützten Wohnraum innerhalb einer Gemeinscha�, mit der Möglichkeit zur selbstständigen Lebens- und Haushaltsführung sowie einer bedarfsgerechten individuellen Versorgung. Auf 3 Etagen wurden insgesamt 17 barrierefreie Wohneinheiten, mit einem Wohn-, separaten Schlafraum und Balkon geschaffen. Ein großer Mehrzweckraum und liebevoll gestaltete Außenanlagen, mit Sitzgelegenheiten und Grillbereich, bieten Platz für gemeinsame Ak�vitäten. In Koopera�on mit der AWO erhalten die Bewohner jegliche Hilfen und Unterstützung im Alltag, in einem ansprechenden altersgerechten Umfeld. Colditzer Wohnungsbaugesellscha� mbH Dresdener Straße 54 | 04680 Colditz | Tel. 034381 / 4 33 68 info@wohnen-colditz.de | www.wohnen-colditz.de Möglichst selbstständig leben und wohnen können, aber nicht allein gelassen sein. Das ist die Grundidee unseres Betreuten Wohnens.

Kreissozialamt 11 >>VORSORGEVOLLMACHT UND PATIENTENVERFÜGUNG Viele Einwohner unseres Landkreises gehen von der falschen Annahme aus, dass Ehepartner oder die eigenen Kinder – automatisch – Entscheidungen treffen bzw. Unterschriften leisten dürfen, wenn ihre Angehörigen aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung (Schlaganfall, Komapatienten, Demenz usw.) selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, wie z. B die Einwilligung zu einer Operation und die dafür erforderliche Unterschrift zu leisten. Das stimmt so nicht! Auch Ehegatten und Kinder können dies nur, wenn Sie im Besitz einer Vorsorgevollmacht sind. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, dann schaltet sich zwangsläufig das Betreuungsgericht ein. Da keiner von uns vorhersehen kann, was in Zukunft passiert, ist es sinnvoll und ratsam, vorsorglich, d. h., bevor es zu einem Unfall oder einer schweren Erkrankung kommen kann, die eigenen Wünsche in einer Vorsorgevollmacht zu regeln. Damit kann jeder Bürger selbst sicherstellen, wer für ihn im Falle einer schweren Erkrankung handeln kann und soll. In der Patientenverfügung legt man u. a. fest, wie man in der Sterbephase oder bei unheilbaren Krankheiten im Endstadium behandelt oder – nicht – behandelt werden möchte. Eine Patientenverfügung gilt nur, wenn der Betroffene seinen Willen nicht mehr äußern kann. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass jeder Bürger eine Vorsorgevollmacht in Ergänzung zur Patientenverfügung haben sollte, um gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, muss das Gericht einen Betreuer bestellen, sobald Betroffene aus geistigen oder körperlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden (z. B. durch die Folgen eines Unfalls, Hirninfarkt, Gehirntumor). Weitergehende Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises beim Sozialamt. Dort werden auch die Vordrucke zum Erstellen einer Patientenverfügung ausgegeben und ausführliche Beratungen durchgeführt. Weiterhin informieren u. a. auch das Staatsministerium der Justiz, Betreuungsgerichte und Notare diesbezüglich die Bürger. Für weitere Fragen: Karina Keßler Kreissozialamtsleiterin Tel.: 03433 2412100 E-Mail: karina.kessler@lk-l.de sowie in der Stadt Leipzig. Zusätzlich erhält der Inhaber der Ehrenamtskarte ein Guthaben von 50 Euro zur Nutzung von Bus, Bahn und Straßenbahn. Die Ehrenamtskarte ist kostenlos und wird mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes mitfinanziert. Es besteht kein Rechtsanspruch. Für den Erhalt der Ehrenamtskarte müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Wohnsitz des Ehrenamtlichen muss im Landkreis Leipzig liegen • mindestens 12 Monate ehrenamtliche Tätigkeit • mindestens 200 Stunden Ehrenamt im Jahr (ca. 4 Stunden pro Woche) bei nicht vorhandener Berufstätigkeit oder mindestens 100 Stunden Ehrenamt im Jahr (ca. 2 Stunden pro Woche) bei vorhandener Berufstätigkeit ab 20 Wochenstunden bzw. während einer Ausbildung/ eines Studiums • keine Vergütung bzw. maximale Aufwandsentschädigung von bis zu 250 Euro pro Monat bzw. von bis zu 3.000 Euro pro Jahr erhält Die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter www. landkreisleipzig.de › Bürgerservice › Behördenwegweiser › Aufgaben › E › Ehrenamtskarte. Für weitere Fragen: Bereich Pflegekoordination Telefon: 03433 241-2137 oder -2157 E-Mail: pflegenetzwerk.sozialamt@lk-l.de Übergabe der Ehrenamtskarte am 12.09.2018 im Kreistag an fünf ehrenamtliche Vertreter

12 Kreissozialamt >>SOZIALHILFE UND GRUNDSICHERUNG IM ALTER Ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht für jede Person, die über Einkünfte unterhalb des Existenzminimums verfügt. Sollte das Einkommen und das Vermögen des Antragstellers nicht ausreichen, um die Kosten des Lebensunterhaltes zu gewährleisten, kann deshalb ergänzend Sozialhilfe bewilligt werden. Die Vermögensgrenze für eine volljährige Person beträgt 10.000 Euro, d. h., darüber liegende Geldbeträge müssen erst verbraucht werden. Der erforderliche Antrag wird im Sozialamt, Sachgebiet Sozialhilfe bearbeitet. Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice › Behördenwegweiser › Aufgaben › Buchstabe „S“ › Sozialhilfe › Dokumente abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Sachgebiet Sozialhilfe Telefon: 03433 2412103 E-Mail: sozialhilfe.borna@lk-l.de >>ÜBERNAHME VON PFLEGEHEIMKOSTEN Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Betreuung in einem Pflegeheim benötigen, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung des Pflegeheimplatzes. Die Leistungen der Pflegekasse sind jedoch auf gesetzlich festgelegte Beträge begrenzt und stellen lediglich eine Grundabsicherung dar. Sollten die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die vollständigen Kosten des Heimplatzes zu decken, kann ein Antrag auf Übernahme von Pflegeheimkosten gestellt werden. Die Leistungen zur Übernahme der Kosten werden nur in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen gewährt. Grundsätzlich muss das komplette Einkommen und Vermögen zur Deckung der Heimkosten eingesetzt werden. Dem Pflegebedürftigen steht allerdings ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro zu bzw. bei Vorhandensein eines Ehepartners 20.000 Euro. Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna, Brauhausstraße 8. Für weitere Fragen: Sachgebiet Soziale Leistungen und Betreuung Telefon: 03433 241-2118 E-Mail: pflegeheimkosten.borna@lk-l.de >>WOHNGELD Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Ob Wohngeld für eine selbst genutzte Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Eigenheim in Anspruch genommen werden kann, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: 1. Gesamteinkommen 2. Monatliche Miete oder Belastung 3. Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Der erforderliche Antrag wird im Kreissozialamt, Sachgebiet Wohngeld bearbeitet. Lediglich für die Bürger von Grimma ist die Wohngeldstelle der Stadt Grimma zuständig (Telefon: 03437 9858-750). Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice › Formularübersicht › Auswahl › Sozialamt › Wohngeld/ Betreuung abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Sachgebiet Wohngeld und BAföG Telefon: 03433 2415580 E-Mail: wohngeld.borna@lk-l.de © pikselstock - stock.adobe.com

Kreissozialamt 13 Die Leistungen im Einzelnen sind: • für volljährige blinde Menschen: 380 Euro pro Monat • für blinde Menschen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 285 Euro pro Monat • für hochgradig Sehbehinderte: 100 Euro pro Monat • für blinde und gleichzeitig gehörlose Menschen ein Ausgleich von 320 Euro pro Monat Hinweis: Wenn Sie Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch nehmen oder wenn für Sie eine vollstationäre Versorgung erforderlich ist, verringert sich das Landesblindengeld. Der Antrag auf Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz ist in dem Antrag zur Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft integriert. Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice › Behördenwegweiser › Aufgaben › Buchstabe „B“ › Blinde und hochgradig Sehbehinderte (Landesblindengeld) › Dokumente abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Sachgebiet Schwerbehindertenausweise und Elterngeld Telefon: 03433 2412127 E-Mail: schwerbehindertenausweise.sozialamt@lk-l.de >>SCHWERBEHINDERTENAUSWEISE Einwohner des Landkreises Leipzig haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zu stellen. Nach der Antragstellung werden das Vorliegen einer Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale i. V. m. der Inanspruchnahme von Nachteilsaus- gleichen geprüft. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Sozialgesetzbuches IX sind Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Als Nachweis der Schwerbehinderung wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der erforderliche Antrag wird im Sozialamt, Sachgebiet Schwerbehindertenausweise bearbeitet. Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice › Behördenwegweiser › Aufgaben › Buchstabe „S“ › Schwerbehinderte › Dokumente abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Sachgebiet Schwerbehindertenausweise und Elterngeld Telefon: 03433 2412127 E-Mail: schwerbehindertenausweise.sozialamt@lk-l.de >>LEISTUNGEN NACH DEM LANDESBLINDENGELDGESETZ Bei Nachweis der Beeinträchtigung der Sehfähigkeit erhalten blinde Menschen sowie hochgradig sehbehinderte Menschen Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Blind Blind ist ein schwerbehinderter Mensch, dem das Augenlicht vollständig fehlt, oder dessen Sehschärfe auf keinem Auge, auch nicht bei beidäugiger Prüfung, mehr als 1/50 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzustellen sind. Hochgradige Sehbehinderung Als hochgradig Sehbehinderte gelten Personen, deren Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/20 beträgt oder bei denen andere gleichschwere Störungen der Sehfunktion vorliegen. Das ist dann der Fall, wenn die Einschränkung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 bedingt und Blindheit noch nicht vorliegt. © Africa Studio - stock.adobe.com

14 Allgemeine Einführung Allgemeine Einführung In der eigenen Wohnung sollte sowohl die ungehinderte Erreichbarkeit der Räume als auch die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Alltagsgegenstände gewährleistet sein. So kann die Wohnung oder das Eigenheim mit gezielten Umbaumaßnahmen seniorengerecht und barrierefrei umgestaltet werden. Ziel einer solchen Wohnraumanpassung ist in erster Linie der Erhalt oder die Wiedergewinnung der eigenständigen Lebensführung sowie die Verbesserung der Wohnungs- und Lebensqualität. >>BARRIEREFREIES WOHNEN Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf ab, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beeinträchtigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock ohne Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbstständig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Griffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. >>BARRIEREFREI IST NICHT GLEICH BEHINDERTENGERECHT Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen den Begrifflichkeiten „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein gehbehinderter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein Sehbehinderter. Eine behindertengerechte Wohnung ist deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche ungehindert erreicht werden können. Eine barrierefreie Wohnung wird nicht nur von älteren Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen benötigt, sondern ist für die ganze Familie eine große Erleichterung. © WavebreakMediaMicro - stock.adobe.com

15 Leichte Sprache Standardtexte für die Wohnraumanpassung als redaktionelle Serviceleistung Allgemeine Einführung Barrierefreie Wohnungen Die Wohnung muss so sein, damit man gut alleine wohnen kann. Und damit man gerne in seiner Wohnung wohnt. Wenn die Wohnung barrierefrei ist, dann kann man auch im hohen Alter oder mit einer Behinderung gut dort wohnen. Eine barrierefreie Wohnung bedeutet:  Man kommt in jeden Raum.  Man kommt an alle wichtigen Dinge. In einem Gesetz steht: Jedes Haus mit mehreren Stockwerken muss einen Fahrstuhl haben. Weil: Nicht jeder kann Treppen laufen. Gute Hilfen sind zum Beispiel:  Rollläden mit Schalter  Lichter, die bei Bewegung angehen  Griffe zum Festhalten Gute Hilfen im Bad sind zum Beispiel: Ein flacher Boden in der Dusche. Dann kann man mit einem Rollstuhl reinfahren.

16 Leichte Sprache Standardtexte für die Wohnraumanpassung als redaktionelle Serviceleistung Nicht jede Behinderung ist gleich. Jeder braucht andere Hilfen. Deshalb ist die Wohnung von einem Menschen mit Seh·behinderung anders als die Wohnung von einem Rollstuhl·fahrer. Barrierefreie Wohnungen sind für alle gut. Zum Beispiel auch für Familien. Die Wohnung umbauen Wenn man die Wohnung umbaut, dann kann man lange dort leben. Auch:  im Alter  mit einer Behinderung  wenn man Pflege braucht Ohne Umbau gibt es vielleicht Stufen oder das Bad ist nicht barrierefrei. Dann kann man vielleicht nicht mehr in der Wohnung bleiben. Gute Hilfen in der Wohnung sind:  Treppen·lifts  Stufen, die nicht rutschig sind  Griffe zum Festhalten  Lichter, die bei Bewegung angehen  keine Stolperfallen  niedrige Lichtschalter  niedrige Hängeschränke  Dusche ohne Stufe

Leichte Sprache 17 Standardtexte für die Wohnraumanpassung als redaktionelle Serviceleistung Wenn man die Wohnung mietet, dann muss man mit dem Vermieter reden. Der Vermieter muss den Umbau erlauben. Beratung Wenn man umbauen will, dann kann man zu einer Beratung gehen. Das ist eine Wohnraum·beratung. Der Berater hilft bei Fragen zum Umbau. Dann weiß man genau, was umgebaut werden kann. Der Berater kennt Handwerker und Architekten. Der Umbau kostet Geld. Der Berater weiß auch, ob es Geld vom Staat für den Umbau gibt. Vielleicht hilft die Beratung auch beim Antrag für das Geld. Manchmal merkt man selbst oder der Berater auch: Man kann die Wohnung nicht umbauen. Auch nach einem Umbau ist die Wohnung nicht barrierefrei. Dann hilft der Berater, den Umzug in eine andere Wohnung zu planen. Die Pflege·versicherung gibt Geld für den Umzug dazu. Erstellt vom Zentrum für Inklusion Weinheim, 2020; Illustrationen: ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.; Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

18 © Jhati - stock.adobe.com FÜR SIE IN BORNA, COLDITZ, GRIMMA, GROITZSCH, NAUNHOF, PEGAU UND REGIS-BREITINGEN: • 7 Altenpflegeheime • 3 Sozialstationen (ambulante Pflege) • 3 Tagesbetreuungen • Pflegeberatung • Essen auf Rädern Hier ist Pflege zu Hause. www.diakonie-leipziger-land.de In unserem Verbund: SICHER IST ES ZUHAUSE AM SCHÖNSTEN Rückhalt und Hilfe auf Knopfdruck • monatliche Miete 25,50 €, zum Monatsende kündbar • Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich UNVERBINDLICH INFORMIEREN 0 59 71 - 93 43 53 | vitakt.com Kreisverband Borna e.V. Hauskrankenpflege & Haushaltshilfe ∙ Hausnotruf & Pflegeberatung ∙ Betreuungsleistungen für Demenzerkrankte ∙ Betreutes Wohnen & Begegnungsstätten Essen auf Rädern ∙ Vermittlung von Seniorenreisen Kindertageseinrichtungen ∙ Ausbildungsbetrieb ∙ Sozialpädagogische Familienhilfe und Tagesgruppe ∙ Praxis für Ergotherapie Geschäftsstelle: Sachsenallee 2b ∙ 04552 Borna Tel.: 03433 205620 ∙ E-Mail: borna@volkssolidaritaet.de Fax: 03433 205621 ∙ Internet: www.volkssolidaritaet.de

19 Nützliche Hilfsmittel Nützliche Hilfsmittel Um ein möglichst selbstständiges Leben führen zu können, müssen die Gegebenheiten im Wohnraum so angepasst werden, dass beispielsweise der Toilettengang, die tägliche Hygiene oder die Nahrungsaufnahme möglichst lange mühelos bewältigt werden können. Neben Umbaumaßnahmen können kleine Hilfsmittel den Alltag erheblich erleichtern und sichern. Eine bewährte Gehhilfe ist zum Beispiel der Rollator, von dem es auch eine klappbare Variante gibt. Voraussetzung für den häuslichen Gebrauch ist, dass genug Freiraum vorhanden ist. Um die Kleidung schnell und bequem auf erreichbare Höhe zu bringen, kann ein elektrischer Kleiderlift in den Schrank eingebaut werden. Mehr Sicherheit bietet auch ein Gardinenlift. So wären Sie beim Ab- und Aufhängen nicht mehr auf eine Leiter angewiesen. Falls das Öffnen des Fensters umständlich ist, weil beispielsweise der Griff schwer erreichbar ist, können sowohl flexible als auch fest montierte Verlängerungen der Fenstergriffe hilfreich sein. Im Badezimmer ist es wichtig, mit Haltegriffen für mehr Standsicherheit zu sorgen und Rutschgefahren zu vermeiden. Ein drehbarer und verschiebbarer Duschsitz, der am Duschtassenrand aufgesetzt wird, hilft Ihnen beim Ein- und Aussteigen aus der Dusche und kann bewegt werden, ohne aufstehen zu müssen. Sehr nützlich für die tägliche Hygiene ist beispielsweise ein Dusch-WC mit Warmwasser-Unterdusche und Warmluft-Trocknung. Für jeden Bereich in der Wohnung gibt es die unterschiedlichsten Hilfsmittel, die die Nutzung der Alltagsgegenstände für Hilfebedürftige erleichtern. Eine Zughilfe für Netzstecker, ein Frühstücksbrett mit erhöhter Kante, rutschfeste Unterlagen oder eine Greifzange sind Beispiele für kleine Helfer. Den Möglichkeiten sind kaum Grenzen gesetzt. Ein wichtiges Hilfsmittel ist die Notrufanlage mit Fingernotruftaster, die sich immer in Ihrer Griffnähe befinden sollte. Das Bedienen des Telefons lässt sich mit einer größeren Tastatur, einem Hörverstärker und einer Freisprecheinrichtung um einiges vereinfachen. Zudem sind auch Armbanduhren mit Sprachansage nützliche Hilfsmittel. Ein weiteres technisches Hilfsmittel ist die Funk- bzw. Umfeldsteuerung, mit der Sie durch Sprachbefehle Beleuchtung, Jalousien, Heizung, Türsprechanlage und alle möglichen HiFi-Anlagen bedienen können. Weitere Ideen, mit welchen Hilfsmitteln Sie Ihr Leben im eigenen Haushalt bequemer gestalten können, erfahren Sie im nächsten Sanitäts- bzw. Gesundheitshaus, bei Ihrem Hausarzt, bei der Pflegekasse, bei dem Kreissozialamt oder auch bei einem Physio- oder Ergotherapeuten. Eine Fülle von Angeboten finden Sie auch im Internet in diversen Online-Shops für barrierefreies Wohnen. >>HAUSNOTRUF Der Hausnotruf ist ein Hilfsmittel, das alleinstehenden Menschen ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Bei einem Sturz oder plötzlicher Übelkeit kann der Hausnotruf schnelle Hilfe bieten. Auf dem Markt gibt es unterschiedliche Systeme. Die Funktionsweise der Hausnotrufgeräte ist immer dieselbe: Dabei trägt man einen kleinen Funksender bei sich, der mit einer Notrufzentrale verbunden ist. Wird der Knopf gedrückt, ruft die Zentrale zu Hause an und meldet sich über einen speziellen Lautsprecher, der ebenfalls zum System gehört. Falls dabei keine Antwort gegeben wird, benachrichtigt die Notrufzentrale einen Angehörigen, der vorher festgelegt wurde. Die Versorgung mit einem Hausnotrufsystem beinhaltet folgende Leistungen: • Bereitstellung des Gerätes • Einweisung zur Nutzung • Anschluss an eine 24 Stunden besetzte Zentrale • Entgegennahme der Notrufe • Einleitung der Maßnahmen, die zuvor individuell abgestimmt worden sind • Regelmäßige Kontrolle und Instandsetzung Ein Antrag auf Genehmigung zur Übernahme der Kosten kann bei Vorliegen eines Pflegegrades bei der Pflegekasse gestellt werden. Bei Genehmigung zahlt die Pflegekasse die Bereitstellung des Hausnotrufgerätes sowie einen monatlichen Betrag von maximal 23 Euro zur Finanzierung der monatlichen Mietpauschale. Je nach Anbieter können jedoch noch weitere Zusatzkosten entstehen. Dies sollte vor einer Antragstellung geprüft werden. Bei nicht Vorliegen eines Pflegegrades kann sich jeder Interessierte auch privat finanziert einen Hausnotruf bestellen. Für weitere Fragen: Bereich Pflegekoordination Telefon: 03433 241-2137 oder -2157 E-Mail: pflegenetzwerk.sozialamt@lk-l.de

20 Nützliche Hilfsmittel • individuelle Beleuchtungs-, Raumtemperatur- oder Musiksteuerung • Kommunikation und Videounterhaltung per Fernseher oder Tablet-PC • Steuerung von Lampen, Heizungen und anderen Elektrogeräten mit dem Smartphone • automatisches Öffnen und Schließen von Rollläden • intelligente Rauchmelder informieren bei Brandverdacht auch Verwandte oder Nachbarn • SMS-Benachrichtigung der Waschmaschine • Eingangsüberwachung mit Türöffnung • automatische Flurbeleuchtung • Klingel mit optischem Signal • Sensor im Briefkasten Die Anwendungen sind einfach zu beherrschen und können nahezu unauffällig in den Alltag eingebunden werden. Die Systeme werden an die spezielle Lebenssituation der betroffenen Personen angepasst und können bei Bedarf verändert oder erweitert werden. Im Rahmen des Bundesprogramms „Altersgerechtes Umbauen“ unterstützen das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie die KfW-Bankengruppe Smart-Home- Lösungen mit finanziellen Zuschüssen (Hotline für Eigentümer, Mieter und Vermieter: 0800 539 9002). >>SMART-HOME-TECHNOLOGIE Smart Home sowie Ambient Assisted Living (AAL) stehen für Konzepte, Produkte und Dienstleistungen, die neue Technologien in den Alltag einführen, um die Lebensqualität für Menschen in allen Lebensphasen, vor allem im Alter, zu erhöhen. Ins Deutsche übersetzt, steht AAL für Altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben. Wesentlich für dieses Konzept sind intelligente Informations- und Kommunikationstechnologien. Ähnliche Begriffe für vernetzte Systeme sind unter anderem Smart House, Smart Living, vernetztes Wohnen, intelligentes Wohnen oder eHome. Die AAL-Technologie wird sowohl zur Steigerung der Lebensqualität, zum sparsamen Energiemanagement als auch für ein komfortables, sicheres und selbstständiges Leben im häuslichen Umfeld angewandt. So werden Smart-Home-Technologien eingesetzt, um wiederkehrende Prozesse selbstständig zu steuern. Die häufigsten Anwendungsbeispiele liegen in den Bereichen Sicherheit, Komfort und Unterhaltung: • automatische Abschaltung des Herdes bei Abwesenheit • Überwachung von Häusern und Wohnungen, Schutzmaßnahmen gegen Einbrüche © REDPIXEL - stock.adobe.com © Prostock-studio - stock.adobe.com © colourbox.de

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