Wohnraumanpassung im Landkreis Leipzig

12 Kreissozialamt >>SOZIALHILFE UND GRUNDSICHERUNG IM ALTER Ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht für jede Person, die über Einkünfte unterhalb des Existenzminimums verfügt. Sollte das Einkommen und das Vermögen des Antragstellers nicht ausreichen, um die Kosten des Lebensunterhaltes zu gewährleisten, kann deshalb ergänzend Sozialhilfe bewilligt werden. Die Vermögensgrenze für eine volljährige Person beträgt 10.000 Euro, d. h., darüber liegende Geldbeträge müssen erst verbraucht werden. Der erforderliche Antrag wird im Sozialamt, Sachgebiet Sozialhilfe bearbeitet. Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice › Behördenwegweiser › Aufgaben › Buchstabe „S“ › Sozialhilfe › Dokumente abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Sachgebiet Sozialhilfe Telefon: 03433 2412103 E-Mail: sozialhilfe.borna@lk-l.de >>ÜBERNAHME VON PFLEGEHEIMKOSTEN Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Betreuung in einem Pflegeheim benötigen, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung des Pflegeheimplatzes. Die Leistungen der Pflegekasse sind jedoch auf gesetzlich festgelegte Beträge begrenzt und stellen lediglich eine Grundabsicherung dar. Sollten die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die vollständigen Kosten des Heimplatzes zu decken, kann ein Antrag auf Übernahme von Pflegeheimkosten gestellt werden. Die Leistungen zur Übernahme der Kosten werden nur in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen gewährt. Grundsätzlich muss das komplette Einkommen und Vermögen zur Deckung der Heimkosten eingesetzt werden. Dem Pflegebedürftigen steht allerdings ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro zu bzw. bei Vorhandensein eines Ehepartners 20.000 Euro. Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna, Brauhausstraße 8. Für weitere Fragen: Sachgebiet Soziale Leistungen und Betreuung Telefon: 03433 241-2118 E-Mail: pflegeheimkosten.borna@lk-l.de >>WOHNGELD Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Ob Wohngeld für eine selbst genutzte Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Eigenheim in Anspruch genommen werden kann, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: 1. Gesamteinkommen 2. Monatliche Miete oder Belastung 3. Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Der erforderliche Antrag wird im Kreissozialamt, Sachgebiet Wohngeld bearbeitet. Lediglich für die Bürger von Grimma ist die Wohngeldstelle der Stadt Grimma zuständig (Telefon: 03437 9858-750). Den Antrag erhält man beim Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter Bürgerservice › Formularübersicht › Auswahl › Sozialamt › Wohngeld/ Betreuung abrufbar. Auf Wunsch kann dem Antragsteller auch ein Antrag zugesandt werden. Für weitere Fragen: Sachgebiet Wohngeld und BAföG Telefon: 03433 2415580 E-Mail: wohngeld.borna@lk-l.de © pikselstock - stock.adobe.com

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