Wohnraumanpassung im Landkreis Leipzig

33 Finanzierung und Förderung Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten >>ÜBERNAHME VON UMBAUMASSNAHMEN DURCH DIE PFLEGEKASSE Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro. Bevor mit den Umbaumaßnahmen bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen begonnen werden kann, muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Zuschuss für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragt werden. Nur wenn die Maßnahme bewilligt wurde, erfolgt die Übernahme durch die Pflegekassen. Hierzu genügt ein formloses Schreiben, in dem die notwendigen Umbauarbeiten beschrieben und Ihr Anliegen dargelegt wird. Falls später weitere Umbauten benötigt werden, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Umzug in eine barrierefreie Wohnung als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“. Für weitere Fragen stehen Ihnen gern die Pflegeberater Ihrer Pflegekasse oder das Kreissozialamt zur Verfügung. >>GEWÄHRUNG EINES ZUSCHUSSES DURCH DIE SÄCHSISCHE AUFBAUBANK Wer aufgrund von Mobilitätseinschränkungen Unterstützung bei der Anpassung seines Wohnraums benötigt, kann sich im Rahmen des Landesprogramms „Wohnraumanpassung“ an die Sächsische Aufbaubank (SAB) wenden. Finanzielle Hilfe erhalten Mieter, Wohnungseigentümer oder Eigentümer eines Einfamilienhauses. Um die Förderung zu erhalten, ist kein Pflegegrad notwendig. Allerdings müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 1. W ohnraum des Zuwendungsempfängers darf gewisse Wohnfläche nicht überschreiten. 2. Mobilitätseinschränkung innerhalb des Wohnraums muss voraussichtlich dauerhaft sein (entsprechende Nachweise sind vorzulegen, z. B. Schwerbehindertenausweis). 3. Der Zugang zum Gebäude und zu der Wohnung muss trotz der Mobilitätseinschränkung möglich sein. 4. Es muss die Zustimmung des Vermieters zu den geplanten Umbaumaßnahmen vorliegen. Diese muss einen späteren Rückbau der Anpassungen der Umbaumaßnahmen ausschließen. Die Höhe der finanziellen Förderung umfasst 80 Prozent der Kosten für die Umbaumaßnahme und liegt bei maximal 8.000 Euro. Bei Rollstuhlfahrern mit dem Kennzeichen „R“ liegt der Höchstbetrag bei bis zu 20.000 Euro. Für die Bezieher der Grundsicherung, für Arbeitssuchende und für Wohngeldempfänger wird zusätzlich der Eigenanteil von 20 Prozent übernommen. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) sind stets vor Beginn der Umbaumaßnahme zu stellen. Für das Antragsverfahren ist zunächst eine Beratungsstelle zu beteiligen. Von dieser erhalten Sie die erforderliche Bestätigung über das Vorliegen der Fördervoraussetzungen. Zuständige Beratungsstelle für den Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen und die Stadt Leipzig: Behindertenverband Leipzig e. V. Bernhard-Göring-Straße 152, 04277 Leipzig Telefon: 0341 3065120 www.behindertenverband-leipzig.de Weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten gibt es auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank: www.sab. sachsen.de/modernisieren-und-sanieren Für weitere Fragen: Bereich Pflegekoordination Telefon: 03433 241-2137 oder -2157 E-Mail: pflegenetzwerk.sozialamt@lk-l.de © Nattakorn - stock.adobe.com

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