Wohnraumanpassung im Landkreis Leipzig

Barrierefreies Bauen 39 • für eine Person circa 45 bis 50 Quadratmeter, • für zwei Personen circa 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume, • für drei Personen circa 75 Quadratmeter oder drei Wohnräume, • für vier Personen circa 85 bis 90 Quadratmeter oder vier Wohnräume, • sowie für jedes weitere Familienmitglied circa zehn Quadratmeter oder ein Wohnraum mehr. * Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Ein Balkon, eine Terrasse oder eine Loggia steigern nicht nur den Wohnwert, sie ermöglichen den Aufenthalt im Freien auch bei stark eingeschränkter Mobilität. Auch hier sind ein paar Grundregeln zu beachten. Um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten, sollte die Balkontür mindestens 90 Zentimeter breit sein. Ideal wäre ein schwellenloser Übergang, damit keine Bewegungseinschränkungen entstehen. Des Weiteren ist eine Freifläche von 1,50 × 1,50 Meter notwendig (DIN 18040-2). Einen Leitfaden zum Herunterladen sowie ausführliche Infos zum Thema „Barrierefreies Bauen“ finden Sie unter: www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de Bundesfachstelle Barrierefreiheit: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de Info: Arbeitskreis „Barrierefreies Planen und Bauen“ – Sitz und Koordinierungsstelle ist das regionale Kammerbüro der Architektenkammer Sachsen in Leipzig: Architektenkammer Sachsen – Kammerbüro Leipzig Dorotheenplatz 3, 04109 Leipzig Telefon: 0341 9605883 Fax: 0341 9605885 E-Mail: leipzig@aksachsen.org Ansprechpartnerin: Dipl.-Sprachm. Elke Nenoff Folgende kostenfreie Beratungen der Architektenkammer zur Barrierefreiheit können in Anspruch genommen werden: • allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit • individuelle Erstberatung zu konkreten Projekten • Orientierung im Anbietermarkt Persönliche Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Alle Regionalbüros finden Sie auf der Webseite der Architektenkammer Sachsen unter: www.aksachsen.org/architektenkammer/geschaeftsstelle- und-kammerbueros >>DAS WOHNUMFELD Bei der Wahl des Grundstücks ist das Wohnumfeld zu beachten. Für Menschen, die in einem Rollstuhl sitzen oder eine Gehbehinderung haben, ist eine barrierefreie Wohnumgebung unabdingbar. Das bedeutet, die Gehwege müssen auch erschütterungsarm und gefahrlos mit dem Rollstuhl befahrbar sein. Zu beachten ist auch, dass Rampen nur bis zu einer Neigung von sechs Prozent als barrierefrei gelten (DIN 18040-1). Bei einem Gebäude mit mehreren Stockwerken ist es empfehlenswert, einen Aufzug miteinzuplanen – selbst wenn dieser nicht gleich eingebaut wird. Wenn der Zugang ebenerdig ist sowie mindestens 90 Zentimeter breit und die Kabine ausreichend groß ist, können auch Rollstuhlfahrer den Aufzug problemlos nutzen. Zudem sollte vor dem Aufzug eine freie Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 Meter vorhanden sein. Damit sich die Bedienknöpfe für jeden in Reichweite befinden, sollten sie nicht höher als 85 Zentimeter angebracht sein (DIN 18040-1). >>DIE WOHNFLÄCHE Alle Bewohner sollen sich unabhängig von ihrem Alter und Mobilitätseinschränkungen zu Hause wohlfühlen und ihren Lebensstil selbst bestimmen können. Aus diesem Grund spielt die Wohnungsgröße eine wichtige Rolle. Sie sollte es ermöglichen, dass auf jedes Familienmitglied ein Raum ausreichender Größe entfällt. Die folgenden durchschnittlichen Richtgrößen für Wohnungen wurden unter Einbeziehung der Richtlinie VDI 6000 Blatt 1 und DIN 18040-2 erstellt:* © alexandre zveiger - stock.adobe.com

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