Wohnraumanpassung im Landkreis Leipzig

41 Pflege Als potenzielle Pflegebedürftige oder Angehörige betrifft das Thema Pflege jeden von uns. Dabei gilt es, sich in erster Linie über die Gesetzesänderungen, die verschiedenen Pflegearten und über die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren. >>ANTRAGSTELLUNG Wird eine Person pflegebedürftig, so erhält diese nicht automatisch Leistungen von der Pflegekasse. Pflegegeld und andere Kostenerstattungen müssen durch einen Antrag zur Pflegeversicherung ersucht werden. Dieser Antrag kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse erfolgen. Nur wenn eine Pflegebedürftigkeit mindestens 6 Monate andauert, dürfen Leistungen aus der Pflegeversicherung erbracht werden. Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) durch Medicproof (bei Privatversicherten). Bei der Begutachtung werden die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der Menschen in sechs verschiedenen Lebensbereichen beurteilt. Zu diesen Bereichen zählen: • Mobilität: Wie selbstständig kann sich der Mensch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern? • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie findet sich der Mensch mithilfe anderer örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen oder Gespräche führen? • Verhalten und psychische Problemlagen: Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, wie etwa aggressivem oder ängstlichem Verhalten? • Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken? • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Wie aufwendig ist die Unterstützung beim Umgang mit der Krankheit und den Behandlungen, z. B. bei der Medikamentengabe oder beim Verbandswechsel? • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf planen, sich beschäftigen oder Kontakte pflegen? >>PFLEGELEISTUNGEN Pflegegeld Pflegegeld erhalten Versicherte, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten ehrenamtlich gepflegt werden. Pflegegeld ambulant PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 kein Anspruch 332 Euro 573 Euro 765 Euro 947 Euro Pflege © Pixel-Shot - stock.adobe.com

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