Wohnraumanpassung im Landkreis Leipzig

42 Pflege Kombinationsleistung. Die Pflegeversicherung erstattet zunächst den Aufwand der professionellen Pflegekraft und zahlt für die „restliche“ Pflege anteilig Pflegegeld. Entlastungsbetrag Zusätzlich zu den sonstigen Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege steht jedem Pflegebedürftigen bereits ab Pflegegrad 1 ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zur Verfügung. Mit diesem Betrag können anerkannte Leistungen zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, wie zum Beispiel Nachbarschaftshelfer, haushaltsnahe Hilfen oder ambulante Pflegeentlastungen. Tagespflege Als sinnvolle Alternative zum Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung und zur Entlastung des privaten Pflegehaushaltes gibt es Tagespflegeeinrichtungen. Sie bieten tagsüber die umfassende Versorgung einer vollstationären Einrichtung: Die Mahlzeiten werden gemeinsam eingenommen, für Freizeitbeschäftigung wird gesorgt und zudem gibt es meist Angebote zur Ergotherapie. Der Abend und die Nacht wird dann wieder im Kreis der Familie verbracht. Wenn keine Angehörigen den Bring- und Holdienst übernehmen können, wird ein entsprechender Fahrdienst vermittelt oder auch von der jeweiligen Einrichtung angeboten. Bei Hochbetagten, Demenzkranken und Singles lässt sich die Nutzung der Tagespflege gut mit der Grundversorgung durch einen ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen Pflegesachleistungen erhalten Versicherte, die zu Hause durch einen Pflegedienst versorgt werden. Dabei rechnen die ambulanten Pflegedienste ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab. Ambulante Pflegedienste bzw. Sozialstationen unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege und Betreuung zu Hause. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegedienstes kommen zu den Betroffenen nach Hause und helfen fach- und sachkundig bei der täglichen Pflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und häuslichen Betreuung. Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, trotz Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Pflegende Angehörige können durch die Organisation der Pflege und Betreuung unter Zuhilfenahme eines Pflegedienstes zum Beispiel auch Beruf und Pflege besser miteinander vereinbaren. Pflegesachleitung ambulant PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 kein Anspruch 761 Euro 1.432 Euro 1.778 Euro 2.200 Euro Kombinationsleistung Wird die Pflege eines Pflegebedürftigen zum Teil von einer nicht professionellen Pflegeperson (z. B. Angehöriger) und zum Teil von einer professionellen Pflegekraft (z. B. ambulanter Pflegedienst) erbracht, spricht man von einer © Photographee.eu - stock.adobe.com

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