Wohnraumanpassung im Landkreis Leipzig

Pflege 43 Kurzzeitpflege Eine weitere Möglichkeit, um pflegenden Angehörigen ein paar Wochen Erholung von der Pflege zu ermöglichen oder eine vorübergehende Schwierigkeit in der häuslichen Versorgung zu bewältigen, ist die Kurzzeitpflege in Pflegeeinrichtungen. Das Angebot einer qualifizierten Alten- und Krankenpflege in einer vollstationären Einrichtung kann dabei bis zu acht Wochen genutzt werden. Gelder für Kurzzeitpflege PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 kein Anspruch 1.774 Euro* 1.774 Euro* 1.774 Euro* 1.774 Euro* * zzgl. max. 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege Pflegehilfsmittel Pflegebedürftige, die ambulant gepflegt werden, haben unabhängig von ihrem festgelegten Pflegegrad Anspruch auf Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln bis zu einer Höhe von 40 Euro monatlich. Beispiele Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Hand- oder Flächendesinfektionsmittel Stationäre Pflegeleistungen Wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege aufgrund des hohen Pflegebedarfes nicht möglich ist, können die Kosten für eine pflegerische und medizinische Versorgung sowie die soziale Betreuung in einer vollstationären Einrichtung übernommen werden. Leistungsbetrag stationär PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 125 Euro 770 Euro 1.262 Euro 1.775 Euro 2.005 Euro Um Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen, wird neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag ebenfalls ein Leistungszuschlag zum Eigenanteil der pflegebedürftigen Person am Pflegeheim gezahlt. Dieser Zuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und danach 75 Prozent. Für weitere Fragen: Bereich Pflegekoordination Telefon: 03433 241-2137 oder -2157 E-Mail: pflegenetzwerk.sozialamt@lk-l.de kombinieren. Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz hat sich die Finanzierung dieser kombinierten Leistungen wesentlich verbessert. Die Tagespflege kann sowohl nur an einzelnen Tagen als auch an allen Werktagen genutzt werden. Gelder für Tagespflege PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 kein Anspruch 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro Verhinderungspflege Wenn eine private Pflegeperson selbst erkrankt, verreist ist oder aus anderen Gründen die Pflege vorübergehend nicht durchführen kann, können Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Leistungen besteht für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege ist, dass sich die zu pflegende Person seit mindestens sechs Monaten in der häuslichen Pflege befindet, durch einen Angehörigen gepflegt wird und dafür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhält. Gelder für Verhinderungspflege PG1 PG2 PG3 PG4 PG5 kein Anspruch 1.612 Euro* 1.612 Euro* 1.612 Euro* 1.612 Euro* * zzgl. max. 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege © Miguel Tamayo - stock.adobe.com

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