Klimaschutz auf der Baar

8 1. Klimaschutzkonzept Die gegenüber den Landeswerten erhöhten pro-Kopf-Emissionen in Donaueschingen und Bad Dürrheim können vor allem auf drei Gründe zurückgeführt werden: • Das Verhältnis der Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe zur Bevölkerungszahl liegt in Donaueschingen 30 Prozent über dem des Landesschnitts. • Das Straßennetz hat einen erheblichen Anteil überregionaler Straßen und die Verkehrsleistung pro Person ist im ländlichen Raum höher als im Ballungsraum. • Donaueschingen und Bad Dürrheim haben als Kommunen im ländlichen Raum eine geringere Siedlungsdichte und eine höhere Wohnfläche pro Einwohner. Dadurch entsteht höherer Heizwärmebedarf. Um das Ziel der Klimaschutzkonferenz in Paris zu erreichen, die Erderwärmung unter 1,5° C zu halten, muss ein Wert von zwei TonnenCO 2 pro Einwohner und Jahr erreicht werden. Die CO 2 -Bilanz ist fortschreibbar und soll im Rhythmus von drei bis vier Jahren aktualisiert werden. Dadurch kann die Wir- kung der Klimaschutzpolitik nachvollzogen und dokumentiert werden. In Bad Dürrheim wurde zur CO 2 -Bilanz vom Umweltbüro Donaueschingen ein Handlungsprogramm entworfen, das die CO 2 -Emissionen reduzieren soll. Es umfasst die folgenden Punkte: 1. Stromsparmaßnahmen im Bereich des Wasserwerkes Im Jahr 2013 hat das Planungsbüro Fritz Optimierungsvor- schläge am Entenfangbrunnen erstellt, darunter ein Austausch der Pumpen. Die bestehenden Förderpumpen würden durch Pumpen mit frequenzgeregeltem Durchfluss ersetzt. Es werden Stromeinsparungen von rund 30 Prozent erwartet. Die Um­ setzung soll 2018 erfolgen. 2. Maßnahmen aus dem Energiebericht 2015 Die Energiesparmaßnahmen aus dem Klimaschutzpaket sowie die neu hinzukommenden Energiesparmaßnahmen aus den laufenden Begehungen des kommunalen Energiemanagements (jeweils aufgeführt im Energiebericht) sollten weiter konsequent abgearbeitet werden. Die Priorisierung sollte hierbei auch in Zukunft anhand der zu erzielenden CO 2 -Einsparung erfolgen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung für das im Jahr 2012 ein- gebaute BHKW in der Realschule, die im Energiebericht 2016 enthalten ist, fällt äußerst positiv aus. Daher sollte geprüft werden,ob sich der Einsatz von BHKWs auch in der Werkreal- schule sowie in der Ostbaarschule (Zustand nach Hallenneubau und Mensa) wirtschaftlich darstellen lässt. Bei positivem Ergebnis sollten BHKWs eingebaut werden. In der Salinensporthalle stehen eine Reihe von Energiesparmaß- nahmen an (Dämmung Dach, Lüftung, Heizung, Beleuchtung), deren Umsetzung bereits begonnen hat. 3. Heizcheck Energieagentur Die Energieagentur bietet privaten Eigentümern von Heiz­ anlagen eine Prüfung der Effizienz in Form eines „Heizchecks“ an. Er wird zu einem symbolischen Preis angeboten. Notwendig hierfür sind zwei Termine und eine 24-Stunden-Messung. Es wird bewertet, ob die Regelung richtig eingestellt ist, ob der Brennstoffverbrauch in Ordnung ist und ob die Anlagenkom­ ponenten sinnvoll sind. Der Energieberater analysiert zudem das Heizsystem vor Ort: Größe von Kessel und Speicher, Vor- und Rücklufttemperatur, Dämmung der Rohrleitungen, sowie die wichtigsten Regelungseinstellungen am Heizkessel. Auch wird bewertet, ob ein hydraulischer Abgleich am Verteilsystem vor­ genommen wurde. Die Stadt bewirbt dieses Angebot über die Bad Dürrheimer Nachrichten und andere Kanäle. 4. Städtisches Förderungsprogramm für PV-Anlagen Da es noch ein großes Potenzial für gebäudeintegrierte Anlagen gibt, aber keine Bundeszuschüsse mehr, stellt die Stadt Bad Dürrheim ein Förderprogramm bereit. Pro kW Peak wird ein Zuschuss von 250 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Anlage gewährt. Außerdem wirbt die Stadt bei Gewerbebetrieben, ein Angebot von Energiedienst zur Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung für PV-Anlagen auf gewerblichen Gebäuden in Anspruch zu nehmen. Bis zu drei Gebäude werden dort zu einem Pauschal- preis von 700 Euro untersucht. 5. EDV-System Bei großen EDV-Anlagen wie beispielsweise in einer Stadtver- waltung bestehen oft große Einsparpotenziale. Deshalb soll dieses Thema in Bad Dürrheim angegangen werden. Über eine Erfassung der vorhandenen Hard- und Software sowie eine Bewertung durch Fachleute soll eine Potenzialabschätzung für Einsparmaßnahmen gemacht werden. 6. Energiestandard Gebäude Die Energieleitlinien der Stadt legen fest, dass die Stadt, soweit sie nicht nur planungsrechtlichen, sondern auch privatrecht- lichen Einfluss auf die Bebauung hat, einen Energiestandard vorgeben soll, der bei ENEV minus 20 Prozent liegt. Mindestens denselben Standard sollte die Stadt – wie bisher auch praktiziert – bei eigenen Vorhaben zu Grunde legen. In der Neufassung der Energieleitlinie wurde der Standard auf KfW 55 erhöht. 7. Baugebiete Bei neuen Baugebieten soll jeweils die Machbarkeit und Wirt- schaftlichkeit einer Nahwärmeversorgung geprüft werden. Dabei sind neben klassischen Technologien auch Konzepte einer kalten Nahwärme und saisonalen Wärmespeicherung zu prüfen. KLIMASCHUTZKONZEPT

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