Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg

1. Information und Beratung Weisser Ring e. V. Außenstelle Ebersberg �kostenloses Opfertelefon: 116 006 �0151 551 646 66 Ö ebersberg@mail.weisser-ring.de Ħ https://ebersberg-bayern-sued.weisser-ring.de Die Unfall- und Notfallbetreuung im Landkreis Ebersberg bietet psychische und organisatorische Erste Hilfe und Betreuung nach Verkehrsunfällen und sonstigen persönlichen Notfällen für Betroffene, Angehörige, Zeuginnen und Zeugen sowie Ersthelferinnen und Ersthelfer. Team Unfall + Notfall Betreuung im Landkreis Ebersberg e. V. Ö team@notfallbetreuung-ebe.de � 0172 891 400 1 Krisenintervention im Rettungsdienst Ebersberg Alarmierungsnummer: 112 Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Ebersberg o Zur Gass 5, 85560 Ebersberg � 08092 2095-0 308092 2095-20 Ö info@kvebersberg.brk.de Ħ www.kvebersberg.brk.de Beim Krisendienst Psychiatrie Oberbayern erhalten Menschen aller Altersgruppen in seelischen Notlagen schnelle und unbürokratische Hilfe. Die Leitstelle des Krisendienstes ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Bei Bedarf vermittelt der Krisendienst Beratungstermine. Im Fall schwerer Notlagen kommen die Fachkräfte auch persönlich vorbei. Die Mitarbeitenden beraten telefonisch in über 120 Sprachen. Krisendienst Psychiatrie Oberbayern �Kostenfreie Rufnummer: 0800 655 3000 Ħ www.krisendienste.bayern/oberbayern [ Täglich erreichbar von 00:00 bis 24:00 Uhr 1.7 Seniorenberatung in den Gemeinden In den meisten Städten und Gemeinden gibt es Beauftragte für bestimmte Personengruppen. Hierzu gehören zum Beispiel Behinderten-, Familien-, Jugend- und auch Senioren- beauftragte. Alle Kommunen im Landkreis Ebersberg haben entweder � einen Seniorenbeirat gegründet, � hauptamtliche Seniorenbeauftragte und / oder � eine Seniorensprecherin, einen Seniorensprecher im Gemeinde- bzw. Stadtrat. Diese bieten Beratung und Unterstützung vor Ort an. Eine Übersicht über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Kommunen finden Sie unter Ħhttps://demografie.lra-ebe.de/ fachbereiche/senioren unter „kommunale Seniorenvertretungen“. Zudem gibt es in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung meist eine Ansprechperson für Rentenfragen und Sozial- hilfeanträge. Landesseniorenrat Im April 2023 wurde das Bayerische Seniorenmitwirkungsgesetz verabschiedet. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Seniorenwegweisers wurde gerade die erste Wahl für den bayerischen Landesseniorenrat über das Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt. Der Landkreis Ebersberg konnte drei Delegierte für den Rat wählen. Sie können sich hier auf der Homepage des Landesseniorenrats informieren und zum Beispiel erfahren, wer die Delegierten für Ihren Landkreis sind: Ħ www.landesseniorenrat.bayern.de 16 © Erich Siegert

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