Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg

2. Sozialleistungen und wirtschaftliche Hilfen 2.1 Teilhabeleistungen Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Der Bezirk Oberbayern ist Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Er finanziert unter anderem Wohn-, Arbeits- und Beschäftigungsangebote sowie Mobilitätshilfen. Ziel der Hilfen ist die Teilhabe von Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft. Der Bezirk Oberbayern berät die betroffenen Personen bei der Auswahl geeigneter Hilfsangebote. Im Landkreis Ebersberg beraten Sie Mitarbeitende des Bezirks ab Juli 2024 jeden Donnerstag im Kompetenzzentrum Barrierefreiheit & Pflege in Grafing (bis dahin finden die Beratungen in der Außenstelle des Landratsamts in Ebersberg statt). Die Adresse finden Sie auf Seite 51. 2.2 Sozialhilfe Ziel der Sozialhilfe ist es, bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Sie steht allen Bürgerinnen und Bürgern unter bestimmten Voraussetzungen zu (siehe Sozialgesetzbuch SGB XII). Nicht wenige unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihr Leben lang gearbeitet haben, beziehen unverschuldet sehr niedrige Renten. Auch sie sollen im Alter ein finanziell gesichertes Leben führen können. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die � nicht erwerbsfähig sind (die Arbeitsfähigkeit – täglich weniger als 3 Stunden – muss vorübergehend für mindestens 6 Monate oder dauerhaft gemindert sein), � das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet ha- ben, � ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften bestreiten können. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten bedürftige Personen, � die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und � die das Rentenalter gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben oder � die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und es unwahrscheinlich ist, dass diese volle Erwerbsminderung behoben werden kann, und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können. Der Antrag ist bei Ihrer Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung zu stellen. Die Entscheidung über Ihren Antrag erfolgt anschließend im Landratsamt beim Sozialamt. Sozialamt Ebersberg o Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg � 08092 823-0 308092 823-210 Ö sozialamt-leistung@lra-ebe.de Grundsicherung für Arbeitssuchende mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist beim Jobcenter Ebersberg zu beantragen. Jobcenter Ebersberg o Kolpingstraße 1, 85560 Ebersberg � 08092 825 693 308092 825 690 Ħ www.jobcenter-ebersberg.de Hilfen zur Gesundheit Der Schutz im Krankheitsfall wird in der Regel durch die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse sichergestellt. Personen, die von der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ausgeschlossen sind, können über das Sozialamt im Landratsamt eventuell Hilfe zur Gesundheit erhalten. Die Hilfen zur Gesundheit entsprechen in Art und Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. 17

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