Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg

3. Vorsorge fürs Alter 3.1 Erbrecht und Testament Bedenken Sie bitte, dass Streitigkeiten über ein Erbe schon manche Familienbeziehungen zerstört haben. Streit um Ihr Erbe können Sie Ihren Erben jedoch ersparen, wenn Sie sich rechtzeitig über das Erben und Vererben informieren und jetzt schon Vorsorge für den Todesfall treffen. Ohne Testament gilt stets die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt von Rechts wegen, in welcher Folge der Nachlass eines Verstorbenen unter seinen Hinterbliebenen aufzuteilen ist. Mit einem Testament können Sie Ihren eigenen Willen hinsichtlich der Erbfolge über Ihren Nachlass festlegen. Das Testament geht der gesetzlichen Erbfolge vor (mit einer Ausnahme: Die Pflichtteilsberechtigten können nicht ganz übergangen werden). Sie können das Testament � eigenhändig oder � unter Mitwirkung eines Notars errichten. Das notarielle Testament ist vor allem bei einem höheren Wert zu empfehlen oder wenn es sich um Grundstücke oder Rechte an solchen handelt. Beim eigenhändigen Testament ist es wichtig, dass Sie das Testament � eigenhändig und handschriftlich schreiben und � mit Vornamen und Familiennamen unter- schreiben. � Bitte geben Sie auch Ort und Datum der Testamentserrichtung an. � Die Unterschrift muss den Urkundentext abschließen, das heißt, die Unterschrift muss unter der letzten Erklärung stehen. Ehegatten können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten, das beide Ehepartner unterschreiben müssen. Sie können das Testament � zu Hause aufbewahren oder � beim Amtsgericht hinterlegen. � Sollten Sie Vermögen oder Immobilien im Ausland besitzen, so ist die EU-Erbrechtsverordnung zu beachten. Information und Beratung: � „Vorsorge für den Erbfall“ Beck-Verlag � Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz. Diese Broschüre können Sie herunterladen oder kostenlos bestellen unter Ħ www.bmj.de Die örtlichen Volkshochschulen und weitere Erwachsenenbildungsträger bieten in regelmäßigen Abständen Vorträge dazu an. In der Rechtsberatungsstelle im Amtsgericht Ebersberg können sich einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger von einer Anwältin, einem Anwalt beraten lassen. Rechtsberatungsstelle im Amtsgericht Ebersberg o Bahnhofstraße 19, 85560 Ebersberg � 08092 8253-0 308092 8253-96 Ö poststelle@ag-ebe.bayern.de Ħ www.justiz.bayern.de/gerichte-und- behoerden/amtsgerichte/ebersberg/ Es soll hier auch der digitale Nachlass erwähnt werden, auch wenn das nicht im engeren Sinne ein Erbe ist. Viele Dinge werden mittlerweile online abgewickelt. Umso wichtiger ist es, dass Sie auch in diesem Bereich Vorsorge treffen. Ihre Erben sollten sich nach Ihrem Tod möglichst schnell einen Überblick verschaffen können, welche Online-Dienste Sie genutzt haben (zum Beispiel E-Mail-Dienste, soziale Netzwerke, Shopping-Konten etc.). 23 © LRA

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