Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg

7. Pflege 7.1 Pflegebedürftigkeit Als pflegebedürftig gelten Menschen, wenn sie ihren Alltag aufgrund von körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen nicht mehr selbständig bewältigen können. Wenn dies der Fall ist, können Pflegebedürftige einen Erstantrag bei ihrer zuständigen Krankenkasse stellen, um finanzielle Hilfen zu erhalten. Die betroffenen Personen haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Die zuständige Pflegekasse und der Pflegestützpunkt Ebersberg beraten dazu gerne. Pflegestützpunkt Ebersberg Kompetenzzentrum Barrierefreiheit & Pflege o Marktplatz 2, 85567 Grafing � 08092 823-702 308092 823-9702 Ö pflegestuetzpunkt@lra-ebe.de Ħ https://demografie.lra-ebe.de/ pflegestuetzpunkt/ pflegestuetzpunkt-ebersberg/ Der Pflegestützpunkt ist eine zentrale Anlaufstelle des Landkreises Ebersberg zum Thema Pflege und Hilfen im Alter. Die Träger sind � der Bezirk Oberbayern, � der Landkreis Ebersberg, � sowie die gesetzlichen Kranken- und Pflege- kassen. Das Leistungsangebot des Pflegestützpunktes orientiert sich an den Vorgaben des § 7 a und § 7 c Absatz 2 Sozialgesetzbuch XI. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie zu allen Themen rund um Pflege und Pflege- bedürftigkeit. Sie erfahren zum Beispiel � welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit Sie einen Pflegegrad beantragen können, � wie das Begutachtungsverfahrens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MD) abläuft, � welche Hilfsangebote es gibt, � welche Maßnahmen Sie bei Ihnen zuhause umsetzen zu können, damit Ihre Wohnung barrierefreier wird und � welche Fördermöglichkeiten es gibt. � Auch zu dementiellen Erkrankungen können Sie sich beraten lassen. Sie und Ihre Angehörigen können eine erhebliche Entlastung erfahren, wenn Sie von kompetenten Fachkräften eine umfassende Information und Unterstützung zu Ihrer aktuellen Lebenssituation erhalten. Die Fachkräfte finden im persönlichen Gespräch mit Ihnen heraus, wie die nächsten Schritte aussehen können und unterstützen Sie mit Herz und Sachverstand. Gut zu wissen: Die Beratung im Pflegestützpunkt erfolgt kostenfrei, neutral und unabhängig und unterliegt der Schweigepflicht. Die Gespräche können telefonisch, persönlich oder mittels Videotelefonie erfolgen. Es sind auch Hausbesuche möglich. Der Pflegestützpunkt bietet seine Beratung in mehreren Außenstellen im Landkreis Ebersberg an. � Ebersberg – Außenstelle Landratsamt Ebersberg, Marienplatz 11 (2. Stock), 85560 Ebersberg, � Glonn – Pfarrheim Glonn, Wolfgang-­ Wagner-Straße 15, 85625 Glonn, � Markt Schwaben – Rathaus Markt Schwaben, Schloßplatz 2, 85570 Markt Schwaben, � Poing – Beratungsstelle des Landratsamtes im Bürgerhaus Poing, Bürgerstraße 1, 85586 Poing, � Vaterstetten – Bürgerzentrum Vaterstetten, Hans-Luft-Weg 2, 85591 Vaterstetten, � Zorneding – VHS-Raum, Herzogplatz 15, 85604 Zorneding. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Homepage des Pflegestützpunktes oder Sie rufen direkt an. Um Ihnen eine auf Ihren Fall bestmögliche Beratung bieten zu können, bitten wir Sie für die Haupt- und Außenstellen einen Termin zu vereinbaren unter � � 08092 823-702 oder � Ö pflegestuetzpunkt@lra-ebe.de 51

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