Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg

9. Weitere Tipps und Hilfen Rückmeldefahrt Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) rät neben regelmäßigen Gesundheitschecks auch zu einer Rückmeldefahrt. Eine Rückmeldefahrt ist ein freiwilliges Angebot, welches dazu dient, das eigene Verhalten und die Fahrkompetenzen in realen Verkehrssituationen zu reflektieren. Bei einer Rückmeldefahrt wird von einer Expertin, einem Experten die Fahrsicherheit beurteilt und auf Augenhöhe mit den Teilnehmenden besprochen. Ziel einer Rückmeldefahrt ist es, eine realistische Selbsteinschätzung der eigenen Fahrkompetenzen durchzuführen, um so die sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu fördern. Eine Rückmeldefahrt ist keine Fahrprüfung, es besteht also auch kein Risiko, die Fahrerlaubnis zu verlieren. Gut zu wissen: Rückmeldefahrten werden von ortsansässigen Fahrschulen angeboten. In der Regel erfolgen sie mit dem eigenen Pkw in Wohnortnähe. Weitere Anbieter von Rückmeldefahrten sind beispielsweise der ADAC, der TÜV, die DEKRA sowie die Landesverkehrswachten und andere Automobilclubs. MVV (Münchener Verkehrs- und Tarifverbund) Aktuelle Informationen zum MVV erhalten Sie aus den Tarifbroschüren an Bahnhöfen, beim MVG-Kundencenter im Münchner Hauptbahnhof oder im Internet unter der Adresse: Ħ www.mvv-muenchen.de IsarCard 65 Der MVV bietet mit der IsarCard 65 eine Monatskarte für alle Personen ab 65 Jahren. Sie ist im gewählten Geltungsbereich rund um die Uhr gültig. Sie ist übertragbar. Jeder, der die Karte nutzt, muss tatsächlich das Alter von 65 Jahren erreicht haben. Fragen Sie auch in Ihrer Gemeinde oder bei Ihrer Seniorenvertretung nach, ob Sie sich eine IsarCard 65 ausleihen können. IsarCard S Für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen gibt es ein vergünstigtes, nicht übertragbares Monatsticket: die IsarCard S. Voraussetzung für den Erwerb der IsarCard S ist der Landkreispass. Den Landkreispass können Personen beantragen, die folgende Leistungen beziehen: � Hilfe zum Lebensunterhalt beziehungsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, � Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II, � Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), � Wohngeld oder Kinderzuschlag / auch für Angehörige. Sie erhalten den Landkreispass gegen Vorlage Ihrer Ausweispapiere und zum Beispiel des Jobcenterbescheids (oder anderer Dokumente, die Ihren Anspruch belegen) im: Bürgerservice Landratsamt Ebersberg o Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg � 08092 823-0 Alternativ können Sie Ihren Landkreispass auch online beantragen über das Bürgerserviceportal Ħ www.buergerserviceportal.de/bayern/ lkrebersberg Für die Ausstellung des Landkreispasses entstehen keine Kosten. Schwerbehinderte, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf Freifahrt mit den MVV-Verkehrsmitteln im Gesamtnetz. Das betrifft Personen mit folgenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: � hilflose und blinde (Merkzeichen H und Bl), � gehbehinderte (Merkzeichen G), � außergewöhnlich gehbehinderte (Merkzeichen aG) und � gehörlose Menschen (Merkzeichen Gl). 74

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