Älter werden in Filderstadt

Finanzielle Hilfen Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz | Weitere finanzielle Hilfen 27 Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz Leistungen der Pflegeversicherung erhält, wer mindestens sechs Monate wegen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten pflegerische Unterstützung benötigt und bei entsprechender Vorversicherungszeit einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt hat. Die Begutachtung erfasst in sechs Modulen das Gesamtbild des Pflegebedürftigen: Mobilität, Gestaltung des Alltags, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung und Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen. Es geht also um den Grad der Selbstständigkeit und nicht mehr vorrangig nur um die körperlichen Beeinträchtigungen. Dadurch erhalten auch demenziell oder psychisch beeinträchtigte Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung hängt vom Pflegegrad ab, der durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (für Privatversicherte) ermittelt wird. Bei Fragen über Leistungen aus der Pflegeversicherung oder zum Thema Antragstellung und Begutachtung können Sie sich beim Pflegestützpunkt informieren: Amt für Familie, Schulen und Vereine Pflegestützpunkt Filderstadt Abteilung Jugend und Ältere Martinstraße 5 70794 Filderstadt Benita Straile Telefon 0711 7003-4042 Sabrina Vetter Telefon 0711 7003-303 E-Mail pflegestuetzpunkt@filderstadt.de www.filderstadt.de Weitere finanzielle Hilfen Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter Personen über 65 Jahre sowie Jüngere, die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern können, können auf Antrag Grundsicherung beziehungsweise Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Beim Sozialen Dienst der Stadt Filderstadt erhalten Sie Informationen und Beratung zur Antragstellung der jeweiligen Leistungen. Die Antragstellung selbst ist direkt bei den jeweiligen Leistungserbringern zu stellen. Amt für Integration, Migration und Soziales Sozialer Dienst Martinstraße 5 70794 Filderstadt Sekretariat Telefon 0711 7003-5030 E-Mail sozialerdienst@filderstadt.de www.filderstadt.de Wohngeld Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für Eigentümer. Ob und wie hoch der Anspruch ist, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung ab. Je nach Grad der Schwerbehinderung und bei Pflegebedürftigkeit gibt es einen Freibetrag, der sich auf die Höhe des Wohngeldes auswirkt. Beratung und Anträge erhalten Sie beim (siehe Seite 29): Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegeld – 332 € 573 € 765 € 947 € Pflegesachleistungen – 761 € 1432 € 1778 € 2200 € Entlastungsbetrag 125 € 125 € 125 € 125 € 125 € Teilstationäre Tages- und Nachtpflege – 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 € Vollstationäre Pflege 125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 € zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 € 40 € 40 € 40 € 40 € Verhinderungspflege (6 Wochen jährlich) – 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 € Kurzzeitpflege (8 Wochen jährlich) – 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 € Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € Stand: 01.01.2024

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