Informationsbroschüre der Stadt Frankfurt/Höchst

15 benen Kataloges im Ortsbezirk umzusetzen. Die Ortsbeiräte tagen in der Regel einmal im Monat. Ihre Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und beginnen meist mit einer Fragestunde, zu der die Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen sind, sich mit ihren Problemen, Wünschen oder Anregungen direkt an „ihre“ Ortsbeiratsmitglieder zu wenden. Stadtbezirksvorsteherinnen und Stadtbezirksvorsteher Stadtbezirksvorstehende sind Ehrenbeamte des Magistrats. Sie unterstützen und vertreten dessen kommunalpolitische Ziele. Außerdem sollen sie die Beziehungen zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung fördern. Im Wesentlichen haben die Stadtbezirksvorstehenden folgende Aufgaben wahrzunehmen: J Beratung vorsprechender Bürgerinnen und Bürger J Weiterleitung von Anträgen, Anregungen und Beschwerden J Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen J Mithilfe bei der Vorbereitung von Informationsveranstaltungen des Magistrats J Ehrung von Ehe- und Altersjubiläen J Beglaubigung von Unterschriften in Ruhegehalts- und Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigung) J Melden von Mängeln im Stadtbezirk Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher Sozialbezirksvorstehende sind durch die Stadt Frankfurt zu Ehrenbeamte ernannt. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben Rechte und Pflichten, die in einer Geschäftsanweisung geregelt sind. Sie wohnen in ihrem Sozialbezirk und kennen deshalb die Situation vor Ort aus eigener Anschauung. So ist es leichter zu sehen – oder von anderen zu hören –, ob Personen in Not geraten sind, auf sie zuzugehen und ihnen Hilfe und Unterstützung des Jugend- und Sozialamtes oder des Jobcenters Frankfurt am Main anzubieten. An Sozialbezirksvorstehende können sich auch Bürgerinnen und Bürger wenden, die den Weg zu Behörden aus Scham oder damit verbundener Beschwerlichkeit scheuen. In vielen Fällen können die SozialbezirksvorAufgaben des Ortsbeirates sowie der Ehrenbeamten & Beauftragten Ortsbeirat Das Stadtgebiet von Frankfurt am Main ist in 16 Ortsbezirke aufgeteilt. Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner in den einzelnen Ortsbezirken liegt zwischen 4.000 und über 130.000. Die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Ortsbezirks wählen alle fünf Jahre im Rahmen der Kommunalwahlen neben den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung auch ihren Ortsbeirat. Die 16 Frankfurter Ortsbeiräte mit ihren 284 ehrenamtlichen Mitgliedern haben je nach Einwohnerzahl neun oder – bei mehr als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – 19 Mitglieder. Die „Stadtteilparlamente“ üben eine Mittlerrolle zwischen der Bevölkerung in den Stadtteilen und der Stadtverordnetenversammlung aus. Dabei bringen sie ihre genauen Kenntnisse der Probleme vor Ort ein und sind zugleich näher an der Bevölkerung. Grundsätzlich müssen sie daher zu allen Fragen, die den Ortsbezirk betreffen, von der Stadtverordnetenversammlung oder dem Magistrat gehört werden, insbesondere aber vor der Verabschiedung des städtischen Etats. Des Weiteren haben sie das Recht, zu allen örtlichen Angelegenheiten Vorschläge an Stadtverordnetenversammlung und Magistrat zu richten. Die Stadtverordnetenversammlung hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Ortsbeiräten eigene Kompetenzen zur endgültigen Beschlussfassung zu übertragen. So können die Ortsbeiräte beispielsweise in den Bereichen Verkehrsberuhigung, Grünpolitik und bei der Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und anderen kommunalen Einrichtungen dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen. Darüber hinaus steht jedem Ortsbeirat für Verschönerungs-, Gestaltungs- und Instandsetzungsvorhaben im Rahmen der ihm von der Stadtverordnetenversammlung übertragenen Entscheidungsbefugnisse in den Ortsbezirken ein eigenes Ortsbeirats-Budget zur Verfügung, dessen Höhe sich auf 50 Cent pro Einwohnerin und Einwohner bemisst. Jeder Ortsbeirat kann über seine Mittel selbst verfügen und den Magistrat mit einem Ortsbeiratsbudget-Beschluss beauftragen, Maßnahmen im Rahmen eines vorgegeFrankfurt am Main – Höchst und westliche Stadtteile

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