Seniorenwegweiser Stadt Friedrichsdorf

11 Beratungsangebote in Friedrichsdorf bei Eigentümern, Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit. Wer keine Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhält, kann Wohngeld/Lastenzuschuss beantragen. Dies gilt auch für Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen. Auskünfte und Antragstellung: Landratsamt FB 50.60 BAföG, Wohngeld und Unterhalt Ludwig-Erhardt-Anlage 1–5, 61352 Bad Homburg Telefon: 06172 999-0 Beratung und Antragstellung SGB II bei der Stadtverwaltung, Amt für soziale Angelegenheiten für Bürger*innen ohne Rentenbezug sowie Bestätigungen von Nachweisen für die Rundfunkgebührenbefreiung: Allgemeiner Sozialer Dienst IV. Stock, Zimmer 410 Nicole Braun und Jennifer Kröll Telefon: 06172 731-1245, -1404 Beratung und Antragstellung SGB XII für Bürger*innen im Rentenbezug sowie Bestätigungen von Nachweisen für die Rundfunkgebührenbefreiung Sozialer Dienst – Seniorenberatung IV. Stock, Zimmer 407 Jasmin Lenz Telefon: 06172 731-1283 `` Seniorenberatung Die Seniorenberatung unterstützt Sie bei Problemen, die durch Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit entstehen können, z. B. in den Bereichen: • Sozialleistungen bei zu geringen Renteneinkünften • Hilfe in anderen Lebenslagen • Hilfsangebote, Pflegedienste, Pflegeheime • Finanzierung von Hilfe und Pflege • Heimaufnahme/Heimkosten • Schwerbehindertenangelegenheiten • Blinden- und Sehbehindertengeld, Taubblindengeld, Gehörlosengeld • gesetzliche Betreuung • Beratung von Angehörigen als Sozialleistung ausgezahlt. Andere Leistungen nach dem SGB XII, Grundrenten nach dem BVG und Bundesentschädigungsgesetz, Blindengeld und Pflegegeld aus der Pflegeversicherung bleiben dabei unberücksichtigt. Außerdem gibt es Freibeträge bspw. für Grundrentenzeiten und freiwillig erworbene Rentenansprüche. Welche Leistungen gibt es für welche Personengruppen? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII kann beantragen, wer eine Regelaltersrente oder eine Erwerbsminderungsrente erhält und seinen Lebensunterhalt nicht aus den eigenen Renteneinkünften bestreiten kann. Die Vermögensfreigrenze liegt pro Person bei 5000 Euro. Ein angemessenes selbst genutztes Wohneigentum muss nicht verwertet werden. Eine Unterhaltspflicht durch Angehörige besteht in der Regel nicht. Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten Bezieher einer Altersrente, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, sowie Personen, die eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen. Die Vermögensfreigrenze und die Unterhaltspflichten entsprechen denen der Grundsicherung. Sozialgeld erhält, wer mit Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und selbst nicht erwerbsfähig ist. Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhalten alle erwerbsfähigen Personen vom 15. Lebensjahr bis zum Eintritt ins Regelrentenalter, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Die Regelsätze sind bei allen vier Leistungsarten identisch, die Vermögensfreibeträge sind im SGB II anders gestaltet. Kostenträger für alle Grundsicherungsleistungen ist der Hochtaunuskreis. Exkurs-Wohngeld Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der Mietern, Eigentümern (als Lastenzuschuss) und Heimbewohnern auf Antrag gewährt wird, wenn die Wohnkosten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überfordern. Der Anspruch auf Wohngeld ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen, der Höhe des Einkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

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