Seniorenwegweiser Landkreis Gifhorn

© nmann77 / AdobeStock einer gesetzlichen Betreuung notwendig. Die Betreuungsverfügung ist eine persönliche Willenserklärung, mit der festgelegt wird, wer als gesetzliche Vertretung handeln soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht müssen die in einer Betreuungsverfügung vorgeschlagenen Personen erst vom Betreuungsgericht als gesetzliche Vertretung bestellt werden. Der gesetzlich bestellte Betreuer oder die Betreuerin werden anschließend in ihren Entscheidungen regelmäßig vom Betreuungsgericht kontrolliert. PATIENTENVERFÜGUNG Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Krankheitssituationen durchzuführen bzw. zu unterlassen sind, falls Sie sich nicht mehr selbst dazu äußern können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille der Behandlung und weiteren Versorgung zugrunde gelegt wird und ist eine wichtige Ergänzung zur rechtlichen Vertretung. Die Patientenverfügung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Vor der Formulierung sollte sich ärztlicher Rat eingeholt werden. Liegt keine Patientenverfügung vor oder sind die Festlegungen zu unkonkret oder allgemein, entscheiden die Ärzte gemeinsam mit der gesetzlichen Vertretung auf Grundlage des mutmaßlichen Willens des Patienten über die Behandlung. Die Patientenverfügung ersetzt keine Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung. Broschüren zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten Sie beim Bundesjustizministerium. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37, 10117 Berlin  030 18580-0  030 18580-9525 : poststelle@bmjv.bund.de, www.bmjv.de BETREUUNGSVEREIN Viele Angehörige werden vom Betreuungsgericht zum gesetzlichen Vertreter benannt und üben dieses Amt zum ersten Mal aus. Sie stehen, wie die Vorsorgebevollmächtigten, häufig plötzlich vor der Aufgabe die rechtliche Vertretung zu übernehmen und die individuelle Versorgung zu organisieren. Betreuungsvereine führen selbst berufliche Betreuungen und sind kompetente Ansprechpartner. Sie 33 Rechtliche Vertretung und Vorsorge RECHTLICHE VERTRETUNG UND VORSORGE

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