Seniorenwegweiser Landkreis Gifhorn

© pikselstock / AdobeStock © Ingo Bartussek / AdobeStock RECHTLICHE VERTRETUNG UND VORSORGE helfen den ehrenamtlich bestellten Betreuern, sowie Vorsorgebevollmächtigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich ehrenamtlich als rechtlicher Betreuer zu engagieren. Die Übernahme einer rechtlichen Betreuung stellt ein spannendes, wertvolles und verantwortungsvolles Ehrenamt dar. Der Betreuungsverein unterstützt alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer durch Schulungen und Weiterbildung, Begleitung und Beratung, umfangreichen Versicherungsschutz und Austausch mit anderen Betreuerinnen und Betreuern. Der Betreuungsverein bietet auch Beratungen zum Thema Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen an. Gifhorner Betreuungsverein e.V. Steinweg 4, 38518 Gifhorn  05371 9451518  0261 2016 1825 63 : info@gifhorner-btv.de, www.gifhorner-btv.de TESTAMENT Für die Verteilung des Besitzes bzw. Vermögens eines verstorbenen Menschen ist die Erbfolge gesetzlich geregelt. Diese tritt in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist. Grundsätzlich erben die nächsten Verwandten und der Ehegatte sowie die Ehegattin oder, wenn kein Erbe ermittelt werden kann, der Staat. Mit einem Testament wird sichergestellt, dass der Nachlass im Sinne des Verstorbenen aufgeteilt wird. Ein Testament kann selbst geschrieben oder notariell beurkundet werden. Beim privatschriftlichen Testament müssen Text und Unterschrift 34 Rechtliche Vertretung und Vorsorge

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