Seniorenwegweiser Landkreis Gifhorn

Unterkunft und Heizung sowie mögliche Sonderbedarfe übernommen. In welcher Höhe Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt wird, ist von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Antragstellenden und des Ehegatten abhängig. Bei dieser Leistung wird geprüft, ob unterhaltspflichtige Personen die bewilligten Leistungen erstatten können. Informationen zu den Sozialhilfeleistungen können eingeholt werden bei: Landkreis Gifhorn Leistungen zum Lebensunterhalt Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 – 12.00 Uhr Di 14.00 – 16.00 Uhr Do 14.00 – 17.00 Uhr  05371 82-0  05371 82-539 www.gifhorn.de HILFE ZUR PFLEGE Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen Beeinträchtigungen in ihrer Selbständigkeit oder ihrer Fähigkeiten haben und deshalb auf Hilfe anderer angewiesen sind, haben unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Vorrangig sind die Pflegekassen bzw. die privaten Pflegeversicherungsunternehmen für die Übernahme der Pflegekosten zuständig. Allerdings werden die Kosten von der Pflegeversicherung je nach Leistungsart nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen übernommen. Ist die Tragung der Restkosten aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen nicht möglich, kann ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege gestellt werden. © Alexander Raths /AdobeStock © Africa Studio / AdobeStock 38 Finanzielle Hilfen FINANZIELLE HILFEN

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