Seniorenwegweiser Landkreis Gifhorn

© Ingo Bartussek / AdobeStock häusliche Krankenpflege ausgestellt werden. Dabei übernimmt die Krankenkasse für einen begrenzten Zeitraum die Kosten für eine geeignete Pflegeperson, bzw. einen Pflegedienstleister. In der Leistung sind die Grund- und Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung inbegriffen. ANGEHÖRIGENPFLEGE Der mit Abstand größte Pflegedienst des Landes sind die Familien der Betroffenen. Bei eingetretener Pflegebedürftigkeit wird häufig eine Pflegeperson aus dem Kreise der Angehörigen benannt, deren Tätigkeiten über das Pflegegeld finanziert werden. Im Abstand von einem halben Jahr (in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich) muss ein anerkannter ambulanter Pflegedienst die häusliche Pflegesituation begutachten. Die Kosten dieser Pflegeberatung übernimmt die Pflegekasse. Daneben ist es wichtig, pflegenden Angehörigen oder Betroffenen im Rahmen von bestimmten Selbsthilfegruppen, Gesprächskreisen oder Pflegekursen die Chance zum Erfahrungsaustausch und Wissenserwerb zu bieten. Ansprechpartner sind hierbei zunächst der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Gifhorn sowie die Selbsthilfekontaktstelle. Darüber hinaus können Sie sich bei den Pflegedienstleistern nach entsprechenden Angeboten erkundigen. Die Pflegekassen bieten kostenlose Hauspflegekurse an, in denen Hilfestellungen und Tipps zur Durchführung der Pflege vermittelt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen werden für die Pflegeperson Beiträge zur Rentenversicherung und anderen Sozialversicherungen gezahlt. Darüber hinaus besteht für die Zeit der Pflege ein beitragsfreier gesetzlicher Unfallschutz. PFLEGEHILFSMITTEL Um die Pflege durch Angehörige in der Häuslichkeit zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen, übernimmt die Kranken- bzw. Pflegekasse bis zu einem bestimmten monatlichen Betrag (derzeit 40 Euro) die Kosten für die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz). Technische Hilfsmittel wie z. B. Pflegebetten, Rollstühle, Badewannenlift oder Gehhilfen, die aufgrund der Pflegebedürftigkeit oder Behinderung vom Arzt verordnet werden, können über die Pflegekasse für den Zeitraum der Pflegesituation bezogen werden. Dabei ist in der Regel eine Eigenbeteiligung von 10 Prozent, höchstens jedoch 25 Euro zu leisten. 60 Pflege PFLEGE

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=