Seniorenwegweiser Landkreis Gifhorn

© Photographee / AdobeStock Tagespflege Wundervoll Hagenfeld 4, 29369 Ummern  05083 9128133  05083 9128135 : info@tagespflege-wundervoll.de www.tagespflege-wundervoll.de VOLLSTATIONÄRE PFLEGE Sollte eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr möglich sein oder aufgrund der Besonderheit des Einzelfalles nicht in Betracht kommen, kann die Pflege und Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen erfolgen. In den Einrichtungen werden Leistungen der pflegerischen Versorgung, der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege erbracht. Um in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung einzuziehen, wird die Feststellung der Pflegekasse und ggf. des Sozialhilfeträgers über die Notwendigkeit und den Umfang der stationären Dauerpflege vorausgesetzt. Die Pflegeversicherung zahlt bei dauerhafter vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen. Monatliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Vollstationäre Pflege 125,– Euro bis zu bis zu bis zu bis zu Zuschuss 770,– Euro 1.262,– Euro 1.775,– Euro 2.005,– Euro Neben den von der Pflegeversicherung erbrachten Leistungen, ist von den Heimbewohnern ein Eigenanteil zu leisten. Dieser setzt sich aus den Kosten für Unterbringung und Verpflegung, Investitionskosten und einem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil zusammen. Der Eigenanteil ist in den Pflegegraden 2 – 5 immer gleich und steigt bei einer Höherstufung des Pflegegrades nicht an. Der Eigenanteil muss aus dem Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen entrichtet werden. Sollten die eigenen finanziellen Möglichkeiten hier für nicht ausreichend sein, kann im Rahmen der Sozialhilfe ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden. (Siehe Seite 40) 75 Pflege PFLEGE

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=