Göppinger Friedhöfe Ratgeber für den Trauerfall

13 können je Grabstelle immer eine Erdbestattung und bis zu vier Urnen- bestattungen erfolgen. Nach Ablauf der Ruhefristen (Särge 20 Jahre) können Erdwahlgräber wieder neu belegt werden. Der Erwerb und die Verlängerung eines Erdwahlgrabes kann auch schon zu Lebzeiten und ohne Sterbefall erfolgen. Urnenwahlgräber Das Urnenwahlgrab wird mit den Angehörigen ausgesucht und zu- nächst für 30 Jahre erworben. In einem Urnenwahlgrab können je Grab bis zu vier Urnenbestattungen erfolgen. Nach Ablauf der Ruhefristen (Urnen 15 Jahre) können Urnenwahlgräber bei Verlängerung der Nut- zungszeit wieder neu belegt werden. Der Erwerb und die Verlängerung eines Urnenwahlgrabes kann auch schon zu Lebzeiten und ohne Ster- befall erfolgen. Partnergräber im Gemeinschaftsgrabfeld Das Partnergrab befindet sich in einem gärtnerisch angelegten Grabfeld mit Baumbestand und wird wie bei einem Wahlgrab, ausgesucht. Die Grabstelle ist durch einen Naturstein gekennzeichnet in der 2 Urnen (Ehepartner) beigesetzt werden können. Auf dem Stein wird der Bestat- tete mit seinem Namen mit Sterbedatum genannt. Mit der Bestattung der zweiten Urne sind die Nutzungszeit und der Pflegevertrag entsprechend zu verlängern. Partnergräber können wie bei einem Wahlgrab schon zu Lebzeiten ausgewählt werden. Die Nut- zungszeit beträgt 15 Jahre und ist verlängerbar. Ein Pflegevertrag mit der Genossenschaft württembergischer Friedhofs- gärtner ist erforderlich. Bei Verfügbarkeit gibt es bei Partnergräbern eine individuellere Variante. Bei dieser kann statt einem Natursteinfindling, ein hochwertigerer Grabstein mit abwechslungsreicherem Blumen- schmuck gewählt werden. Baumgräber Auf dem Göppinger Hauptfriedhof sind in einem kleinen Kontingent Ur- nenwahlgräber als Baumbestattungen möglich. Hier können um einem Baum bis zu 8 Beisetzungen von Familienangehörigen oder Lebenspart- nern erfolgen. Wenn gewünscht, so kann über einen Steinrahmen, der um den Baumstandort eingebracht wird, die Bestatteten mit Geburts- und Sterbedatum namentlich genannt werden. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre und ist verlängerbar.

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