Seniorenwegweiser für die Große Kreisstadt Görlitz

25 Betreuung und Pflege 1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Bei unerwartetem Eintritt einer akuten Pflegesituation müssen berufstätige Familienmitglieder zügig reagieren, um eine sofortige pflegerische Versorgung des pflege- bedürftigen Angehörigen sicherzustellen. Das Pflege- zeitgesetz räumt daher Beschäftigten das Recht ein, in solchen Krisensituationen ab sofort bis zu 10 Arbeitsta- ge der Arbeit fernzubleiben, um die pflegerische Versor- gung der nahen Angehörigen sicherzustellen oder die Pflege zu organisieren. Beschäftigte, die die kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen, können – sofern ihr Arbeitgeber nicht zur Fortzahlung der Vergü- tung verpflichtet ist – ein auf bis zu 10 Tage begrenztes Pflegeunterstützungsgeld erhalten. 2. Pflegezeit Beschäftigte, die in häuslicher Umgebung ihre pflege- bedürftigen nahen Angehörigen pflegen wollen, haben die Möglichkeit einer Freistellung von der Arbeits- leistung von bis zu 6 Monaten. Die Freistellung kann vollständig oder in Form einer Arbeitszeitreduzierung erfolgen. Der Anspruch auf Freistellung besteht nicht bei Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten. 3. Familienpflegezeit Wenn Beschäftigte für die Sicherstellung der häus- lichen Pflege eines nahen Angehörigen eine länger dauernde Reduzierung ihrer Arbeitszeit benötigen, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten. Bei der Familienpflegezeit muss die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden betragen. 4. Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase Viele Beschäftigte möchten von ihren nahen Angehöri- gen in der letzten Lebensphase würdig Abschied neh- men können und ihnen vor dem Tod Beistand leisten. Um ihnen diese Möglichkeit zu geben, können Beschäf- tigte nach dem Pflegezeitgesetz eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit bis zu 3 Monaten verlangen. Eine Pflege in häuslicher Umgebung ist nicht vorausgesetzt. So kann eine Begleitung auch während eines Hospizaufenthalts des nahen Angehörigen er­ folgen. Auch hier ist die Vorraussetzung einer Beschäf- tigung in einem Betrieb bzw. Firma von mehr als 15 Mitarbeitern. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Seniorengerechtes Wohnen mit Betreuungsangeboten gibt es unter anderem in der gemütlichen Senioren- wohnanlage auf der Schützenstraße.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=