Elternratgeber Stadt Halle

13 Vor dem Schulbeginn Die Schuleingangsuntersuchung Vor beziehungsweise kurz nach der Einschulung sind in allen Bundesländern Schuleingangsuntersuchungen vorgeschrieben. Allerdings variieren sie in Umfang und Form. Bei der Schulein- gangsuntersuchung geht es darum, eine gesundheitliche sowie entwicklungsbezogene Einschätzung der Fähigkeiten, aber auch der Einschränkungen eines Kindes festzustellen, die speziell für den Schulbesuch relevant sind, etwa Seh-, Hör- oder Sprachstö- rungen und gegebenenfalls Unterstützungsmöglichkeiten und -formen vorzuschlagen. Die Schuleingangsuntersuchung wird von der Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit der Stadt Halle (Saale) vorgenommen. Die Schulanmeldung Die fristgerechte Anmeldung beziehungsweise Vorstellung Ihres Kindes zum Unterricht in der zuständigen Grundschule ist Pflicht. Die zuständige Grundschule ist fast immer die, die dem Zuhause des Schulanfängers am nächsten liegt. Auch wer sein Kind auf eine andere Schule, eine Privatschule etwa, schi- cken möchte, muss dies zunächst bei der zuständigen Grund- schule beantragen. Ein Antrag auf Rückstellung ist ebenfalls im Rahmen der Schulanmeldefristen zu stellen. Die Schulaufsicht entscheidet dann nach Vorlage der Begründung – das kann die Stellungnahme der Kindertagesstätte sein, das Gutachten eines Schularztes oder eines Schulpsychologen. Auch ein Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme kann in diesem Rahmen gestellt wer- den. Schulanmeldungsfristen sollten am besten frühzeitig bei der zuständigen Grundschule erfragt werden. Zur Schulanmeldung mitzubringen sind: ȑ ȑ die Personalpapiere des anmeldenden Erziehungsberechtigten, ȑ ȑ die Geburtsurkunde des Kindes, ȑ ȑ sonstige Personalpapiere des Kindes. © contrastwerkstatt - Fotolia

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