Ratgeber für den Trauerfall Stadt Hameln

16 | Nachlass und Vorsorgeregelung Hinsichtlich der späterenGrabpflege gibt es ebenfallsMöglichkei- ten, bereits zu Lebzeiten entsprechende Regelungen, z. B. in Form einer Grabpflegevorauszahlung, zu treffen. Sprechen Sie die auf den städtischen Friedhöfen zugelassenen Friedhofsgärtner bzw. Gartenbaubetriebe auf die entsprechenden Möglichkeiten an und  lassen Sie sich beraten. Unser Tipp: Lassen Sie sich in erbrechtlichen Fragen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Notar beraten. Diese helfenunter anderembei: ƒ ƒ der Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge ƒ ƒ Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrages, einer Voll- macht, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung ƒ ƒ Erbausschlagungen oder der Begrenzung der Erbenhaftung für Schulden des Erblassers ƒ ƒ Erbauseinandersetzungen unter mehreren Erben ƒ ƒ Testamentsvollstreckungen ƒ ƒ Vermögensübertragungsplänen ƒ ƒ Unternehmensnachfolgeregelungen ƒ ƒ Regelungen zum digitalen Nachlass Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Willenserklärung, die zum Ausdruck bringt, welche ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen Sie wünschen, wenn Sie aufgrund von Unfall oder zum Tode führender Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern und zu vertreten. In diesen Fällen ist die Patientenverfügung für Ärzte, Pflegepersonal, Angehörige und die Vertrauensperson eine wichtige Entscheidungshilfe, Ihren Wünschen entsprechend zu handeln. Eine wichtige Ergän- zung und Verstärkung Ihrer Patientenverfügung ist es, wenn Sie Ihre persönlichenWertvorstellungen, Ihre religiöse Anschauung und Ihre Einstellung zum eigenen Leben und Sterben bedenken und aufschreiben. ƒ ƒ Es ist ratsam, die Patientenverfügung möglichst handschrift- lich in zwei gleichlautenden Exemplaren anzufertigen. ƒ ƒ Ein Exemplar sollten Sie bei sich tragen oder bei den persön- lichen Papieren aufbewahren. Die Zweitschriften sollten Sie bei einem Angehörigen oder bei einer anderen Person Ihres Vertrauens hinterlegen mit der Bitte, sie gegebenenfalls den behandelnden Ärzten auszuhändigen. ƒ ƒ Nicht handschriftlich verfasste Erklärungen sollten amtlich beglaubigt sein. ƒ ƒ Besprechen Sie Ihre Patientenverfügung ausführlich mit Ihren Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen und dem Arzt Ihres Vertrauens. ƒ ƒ Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob diese Patientenverfügung noch Ihrer Überzeugung entspricht. Ändern oder annullie- ren Sie sie, wenn nötig, und vergessen Sie nicht die jährliche Erneuerung per Unterschrift. ƒ ƒ Wenden Sie sich rechtzeitig an einen Menschen Ihres Ver- trauens und bitten Sie ihn um die Bereitschaft, im Sinne Ihrer Patientenverfügung als Vertrauensperson tätig zu werden. Information: Das Internet gehört für fast alle Deutschen mittlerweile zum Alltag. Viele vergessen jedoch auch Regelungen für ihren digitalen Nachlass zu treffen. Zum digitalen Nachlass gehören beispielsweise persönliche Daten in E-Mail-Diensten und Konten in sozialen Netzwerken. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes ist der digitale Nachlass wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln. Das heißt: Alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen an Online- Diensten gehen auch auf die Erben über. Nachlass und Vorsorgeregelung

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