Bürger-Informationsbroschüre der Samtgemeinde Heemsen

Serviceangebote im Rathaus Die Schiedsperson kann kein „Urteil“ fällen, sondern nur versuchen, die Parteien gütlich zu einigen. Bleiben die Schlichtungsbemühungen der Schiedsperson erfolglos, wird hierüber eine Bescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung ist kostenpflichtig und wird nur auf Antrag von der Schiedsperson ausgestellt. Erst damit ist der Weg für die Klage vor dem Amtsgericht frei, denn diese Bescheinigung ist bei der „obligatorischen Streitschlichtung“ eine Prozessvoraussetzung und muss mit Einreichen der Klage bei Gericht vorgelegt werden. Gerne helfen Ihnen die Schiedspersonen, die für die Samtgemeinde Heemsen tätig sind, weiter. Gleichstellung Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist eine Aufgabe mit Verfassungsrang, welche im Grundgesetz der Bundes- republik Deutschland wie auch in der Niedersächsischen Verfassung verankert ist. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und in ihrer Funktion weisungsfrei. Aus dem oben Genannten ergeben sich Aufgaben innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Beispiele der Aufgaben innerhalb der Verwaltung: • Sie nimmt Einblick in die Sitzungsunterlagen der Verwaltungsausschüsse, der Räte sowie der Fachausschüsse unter dem Gesichtspunkt Geschlechtergerechtigkeit. • Sie initiiert, unterstützt und begleitet Maßnahmen der Frauenförderung. • Sie begleitet alle wirtschaftlichen, sozialen und personellen Entscheidungen in der Samtgemeinde Heemsen. • Sie hat ein Vorschlagsrecht für Aufgaben zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Beispiele der Aufgaben außerhalb der Verwaltung: • Sie knüpft und pflegt Kontakte zu Frauengruppen, -vereinen/-verbänden, aber auch zu weiteren Vereinen, Behörden, Institutionen und Beratungseinrichtungen. • Sie sammelt Informationsmaterialien zwecks Weitergabe an interessierte Frauen und Männer im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit. • Sie organisiert und betreut Veranstaltungen und Netzwerke. • Sie initiiert und begleitet Vorhaben zur Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung. • Sie bietet Rat suchenden Frauen ihre vertrauliche Hilfe an. Stephanie Schuberth ist seit Januar 2018 Gleichstellungs- beauftragte in der Samtgemeinde Heemsen. Besondere Aktionstage sind der 8. März als Internationaler Frauentag und der 25. November als Tag „Gegen Gewalt an Frauen“. Zu beiden Anlässen werden in der Samtgemeinde Heemsen Aktionen organisiert – sei es eine Lesung in der Bücherei oder das Aufmerksam-Machen auf Beratungsangebote für von Gewalt betroffenen Personen. Für weitere Informationen sprechen Sie Stephanie Schuberth gerne an! 14 „Rote Schuhe Aktion“ 2023 – Projekt der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Nienburg/Weser (v. l. Petra Bauer, Stephanie Schuberth, Susanne Jaretzke, Marthe Nietfeld, Editha Schwohl-Masberg) „Orange the world“ 2022 – Projekt der Gleichstellungs- beauftragten Stephanie Schuberth im Rohrsener Rathaus Lesung in der Bücherei 2024 (Autorin Johanna Ritter, Gleichstellungs- beauftragte Stephanie Schuberth, Büchereileiterin Edeltraud Lüneberg)

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