Seniorenratgeber für den Rhein-Neckar-Kreis

78 | Finanzielle Hilfen » Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die nicht mehr erwerbsfähig sind, aber noch keinen Anspruch auf Grundsicherung haben. Möglich ist diese Hilfe z. B. bei Erhalt einer zu geringen Vorruhestandsrente vor dem Erreichen der Altersgrenze sowie bei einer Erwerbsunfähigkeit auf Zeit. Erwerbsfähige Personen erhalten die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes von den zuständigen Jobcentern. » Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit erhalten Personen, welche die Altersgrenze erreicht haben, sowie dauerhaft Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lebensjahr. Eigenes Einkommen und Vermögen sind bei der Bedarfsrechnung zu berücksichtigen. Unterhaltsrückgriff gegenüber Kindern oder Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 € findet nicht statt. Auskünfte zur Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsunfähigkeit erhalten Sie bei den Bürgermeisterämtern sowie beim „Bürgertelefon“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Montag – Donnerstag jeweils 08:00 – 17:00 Uhr Telefon: 030 221 911 008. Sie können Ihr Problem schildern, erhalten weder eine Einzelfallberatung noch eine Rechtsberatung, sondern die Beratung zu bestehenden aktuellen Gesetzestexten. » Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe können Leistungsberechtigte mit Pflegebedarf erhalten, wenn sie (noch) keinen Anspruch gegenüber der Pflegeversicherung haben oder die Leistungen der Pflegeversicherung für die notwendigen pflegebedingten Aufwendungen nicht ausreichen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vorrangig und werden auf die Sozialleistungen angerechnet. Deutschen Rentenversicherung Regionalzentrum Mannheim Mozartstraße 3, 68161 Mannheim Telefon: 0621 82005-0 Fax: 0621 82005-120 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Standort Karlsruhe Karlstraße 56, 76135 Karlsruhe Telefon: 0561 785-0 Wohngeld/Lastenzuschuss Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: dem Einkommen, der monatlichen Miete und der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Neben den wirtschaftlichen Verhältnissen werden auch Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit berücksichtigt. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss zu den Kosten der Mietwohnung, als Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnungen und auch als Mietzuschuss zu den Heimkosten. Beachten Sie, dass Wohngeld nur auf Antrag – und nicht rückwirkend – gewährt wird. Beratung und Anträge – Formulare auch online vorhanden - erhalten Sie bei den Gemeindeverwaltungen und beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Wohngeldstelle, Tel.: 06221 522-1545. Ein Wohngeldrechner steht Ihnen auch unter www.bmwsb.bund.de/WohngeldPlus-Rechner zur Verfügung. Sozialhilfe Anspruch auf Sozialhilfe hat, wer seinen notwendigen Bedarf nicht selbstständig decken kann und die erforderliche Leistung auch nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Hierzu zählt u. a.

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